20.11.1998 - Joachim Jacob, seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat sich u.a. in der FAZ und im NDR mit einem neuen Vorstoß zum Thema Datenschutz zu Wort gemeldet. Er fordert zum Beispiel eine Gesetzesvorlage, nach der die Nutzung von Privatadressen nur dann erlaubt ist, wenn die Einwilligung der Betroffenen vorliegt.