Datenschutz

DSGVO-Verstöße: Zehn Unternehmen müssen über 400 Millionen zahlen

29.11.2019 - Enorme Strafgebühren bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zeugen im Jahr 2019 von einer harten Hand der Regulatoren gegenüber Unternehmen und Organisationen, die Kundendaten nicht ausreichend schützen. Vor allem eine Behörde ist besonders scharf.

von Susan Rönisch

Einer Untersuchung zufolge hatten die zehn größten Fälle von DSGVO-Verstößen 2019 Strafzahlungen in Höhe von 402,6 Millionen Euro zur Folge. Dabei sind die drei größten Strafen für rund 90 Prozent dieser Summe verantwortlich. Die Studie von PreciseSecurity.com   zeigt, dass allein die drei größten Daten-Verstöße Straffzahlungen von fast 365 Euro Millionen zur Folge hatten:

  • Im Juli 2019 wurde British Airways   mit einer Rekordstrafe von 204,6 Millionen Euro belegt. Dies ist gleichsam die höchste Summe, die bis dato weltweit für unzureichenden Datenschutz eingefordert wurde. Die britische Behörde für Datenschutz, ICO   , bestrafte die britische Airline, nachdem Kriminelle die Kreditkarten Informationen von bis zu einer halben Million Kunden der Fluglinie auslesen konnte.
  • Die zweithöchste Gebühr in Höhe von 110,39 Millionen Euro wurde ebenfalls von der ICO gegenüber dem amerikanischen Unternehmen Marriott International   ausgesprochen. Grund war eine Sicherheitslücke im November 2018, die rund 339 Millionen Gast-Daten freilegte, 30 Millionen hiervon Einwohner aus 31 europäischen Staaten und weitere sieben Millionen britische Bürger betreffend.
  • Mit einer 50 Millionen Euro Strafe befindet sich Google   auf dem dritten Platz der schlimmsten Datensünder 2019. Die Gebühren wurden dem US-Konzern von der französischen Datenschutz-Behörde CNIL   aufgebrummt, da Google es versäumte, seinen Nutzern genügend Informationen über die Zustimmung zu seinen Data-Richtlinien zu vermitteln. Zudem erlaubte der Tech-Riese seinen Kunden keine ausreichende Kontrolle über die Nutzung persönlicher Informationen.

Über 90.000 Meldungen über DSGVO-Verstöße

Wenn persönliche Daten, für die ein Unternehmen die Verantwortung übernimmt, unumgänglich an die Öffentlichkeit geraten, sind Firmen dazu verpflichtet, der nationalen Datenschutz-Behörde innerhalb von 72 Stunden Bericht zu erstatten. Seit Mai 2018 haben alle europäischen Datenschutz Institutionen über 90.000 solcher Meldungen erhalten.

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    Christian Bennefeld
    (Initiative datenschutz-zwecklos.de)

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