Zwei Jahre DSGVO: Innovationsbremse und Kostenfaktor

25.05.2020 - Zwei Jahre nach Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 hat der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) ein Zwischenfazit gezogen: Die Verordnung verursacht dauerhaft hohe Zusatzkosten und bremst Innovation.

von Christina Rose

Der DDV     fordert deshalb gegenüber der Europäischen Kommission und politischen Entscheidungsträgern Nachbesserungen in verschiedenen Bereichen, um die ursprünglichen Ziele der Verordnung zu erreichen.

Einheitliche europäische Datenschutzregelungen seien absolut zu begrüßen, so das Zwischenfazit des DDV-Präsidenten Patrick Tapp. "Aber ein wirksamer Schutz der Privatsphäre würde sich auch mit deutlich weniger Bürokratie erreichen lassen. Innovationen dürfen nicht an formaler Regulierung scheitern. Die Evaluierung der DSGVO muss genutzt werden, um Verbesserungen an den Vorschriften vorzunehmen und zugleich Fehler bei der geplanten ePrivacy-Verordnung zu vermeiden."

Die Europäische Kommission wollte mit der DSGVO Einsparungen beim Verwaltungsaufwand von 2,3 Milliarden Euro erreichen und das Potenzial der digitalen Wirtschaft eröffnen. Diese Ziele hat die DSGVO nach Einschätzung des DDV nicht erreicht. Der Verband hat deshalb bereits im ersten Quartal 2020 konkrete Vorschläge erarbeitet und in die Diskussion eingebracht, um Bürokratie abzubauen und Innovationen zu ermöglichen. Die Details sind in einem DDV-Positionspapier zur 'DSGVO Evaluierung 2020'     zusammen gefasst. Darin fordert der Verband u. a., den Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke praktikabel zu gestalten, die Informationspflichten zu vereinfachen und die Auftragsverarbeitung flexibler zu regeln.

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