Die deutsche Wirtschaft kämpft immer noch mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Fast eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn haben zwar zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) die neuen Datenschutzregeln mindestens zu großen Teilen umgesetzt. Dabei hat allerdings erst ein Viertel (25 Prozent) die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom
im Rahmen seiner Privacy Conference vorgestellt hat. Weitere 24 Prozent haben die Verordnung teilweise umgesetzt, sechs Prozent stehen noch am Anfang.
Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Unternehmen (68 Prozent) die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel (37 Prozent) sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.
DSGVO hat innovative Projekte verhindert
Am aufwändigsten ist es für Unternehmen, die mit der Umsetzung der DSGVO zumindest begonnen haben, die neuen Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Fast alle Befragten (97 Prozent) bestätigen einen hohen Aufwand. Die Katalogisierung der Prozesse ist für 93 Prozent sehr aufwändig, 86 Prozent geben dies für ihr Vertragsmanagement an. Die sogenannten Privacy-by-Design-Anforderungen zu erfüllen, bedeutet für 84 Prozent viel Arbeit. Ähnlich viele (82 Prozent) kämpfen wegen der Datenschutzgrundverordnung mit hohen Aufwänden für den Betrieb ihrer Webseiten. Nicht nur der Aufwand ist hoch. Für viele haben die Datenschutzregeln auch enge Grenzen für Innovationen gesetzt. Jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) sagt: In unserem Unternehmen sind neue, innovative Projekte aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung gescheitert.
Brexit bringt Unsicherheit für Datentransfers
Darüber hinaus sehen sich Unternehmen mit Datenschutzherausforderungen durch den anstehenden Brexit konfrontiert. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) lässt Personendaten von externen Dienstleistern im Ausland verarbeiten. Von diesen sind es wiederum 11 Prozent, die dies in Großbritannien erledigen lassen. Die Konsequenz: Die überwiegende Mehrheit (84 Prozent) derer, die derzeit Personendaten in Großbritannien verarbeiten lassen, wollen dies nach dem Brexit nicht mehr tun. Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne Weiteres nach Großbritannien übermittelt werden. Ohne Brexit-Deal müssen viele betroffene Unternehmen ihre Prozesse umgehend anpassen und neu aufsetzen. Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen.