07.06.2023 - Der Einwilligungstext ermöglicht nicht nur den werblichen Kontakt, er bindet die Parteien auch inhaltlich.
von DDV Deutscher Dialogmarketing Verband , DLA Piper
Der Versand eines E-Mail-Werbe-Newsletters ist - trotz wirksam erteilter Einwilligung - z. B. unzulässig, wenn der Newsletter häufiger versendet wird als angekündigt.
In dem zugrundeliegenden Verfahren lag zwar eine wirksame Einwilligung vor, aber nur für die wöchentliche Zusendung eines Werbe-Newsletters. Die Beklagte schickte trotz dieser Beschränkung mehrere Werbe-Newsletter innerhalb einer Woche ab und wich damit von der vereinbarten Frequenz ab.
Das KG Berlin
hielt diese Übermittlungen für unzulässig. Es begründet seine Auffassung damit, dass die Einwilligung sich in dem Fall nur auf den wöchentlichen Versand eines Newsletters bezog. Dabei sei es ohne Belang, ob noch nie eine Einwilligung zum täglichen Versand vorlag (sondern immer nur eine Einwilligung zum wöchentlichen Versand) oder ob eine frühere weitergehende Einwilligung später auf den wöchentlichen Versand eingeschränkt worden ist. In beiden Fällen ist der darüberhinausgehende Newsletter-Versand in höherer Frequenz nicht mehr von der Einwilligung gedeckt und damit wettbewerbswidrig.
KG Berlin, Urt. v. 22. November 2022 - Az.: 5 U 1043/20
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