Unerwünschte Telefonwerbung

DDV: Ruf nach Gesetzesänderungen ist reine Stimmungsmache

17.07.2018 - Bis zum 10. Juli dieses Jahres sind laut der Bundesregierung rund 29.000 gemeldete Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen und 12 Bußgelder wegen unerwünschter Telefonwerbung verhängt worden. Im Zuge dessen werden Gesetzesverschärfungen - so auch die Bestätigungslösung bei telefonisch geschlossenen Verträgen - gefordert. Laut DDV sei der Verbraucher aber "durch sein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht hervorragend geschützt".

von Christina Rose

Die Zahl der Beschwerden über lästige und unerlaubte Telefonwerbung bleibt auf hohem Niveau. Von Januar bis zum 10. Juli registrierte die Bundesnetzagentur 28.618 Beschwerden und verhängte 12 Bußgelder. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Einem Bußgeldverfahren liege jeweils eine große Zahl von Verbraucherbeschwerden zugrunde - "oft mehrere hundert, manchmal aber auch bis zu 3000", wie es dort heißt.

Die Meinung der Bundesregierung, dass die Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur durchaus Ausdruck eines geschärften Problembewusstseins sind und Verbraucher komplikationslos auf das vereinfachte Serviceangebot wie die überarbeitete Onlineplattform der Bundesnetzagentur zurückgreifen, teilt der DDV. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung habe, so der DDV, aufgezeigt, dass die Gesetzesverschärfung von 2013 bereits seine positiven Wirkungen hinsichtlich unerlaubter Werbeanrufe aufzeige.

DDV-Präsident Patrick Tapp sieht in der Forderung nach Gesetzesverschärfungen aber reine Stimmungsmache: "Das Sommerloch wird wieder einmal genutzt, um auf Stimmenfang zu gehen. Es ist falsch, die Zahlen der Bundesnetzagentur ohne weitere Analyse wie zum Beispiel der Beschwerdegründe und der entsprechenden Sachverhalte zum Anlass zu nehmen, Gesetzesverschärfungen im Bereich der Telefonwerbung zu fordern. Denn die reine quantitative Summe von Beschwerden sagt überhaupt nichts darüber aus, ob tatsächlich ein kriminelles Vorgehen seitens der Unternehmen vorliegt." Darüber hinaus müsse laut Tapp der Anteil von unseriösen Anrufen aus dem Ausland, in dem der DDV ein wesentliches Problem sieht, aufgeschlüsselt werden.

"Um Missständen zu begegnen und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, müssen die Beschwerdezahlen eingehend analysiert werden. Gesetzgeberische Schnellschüsse dämmen keine Kriminalität ein, sondern gehen nur zu Lasten der absolut seriös werbenden Wirtschaft. So unterwerfen sich zum Beispiel die DDV-Mitglieder einer strengen Selbstkontrolle, die sämtliche Forderungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt", so Tapp.

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