DSGVO und Newsletter

EMail-Marketing: Jedes fünfte Unternehmen öffnet Abmahnanwälten die Tore

12.04.2019 - 95,4 Prozent der 5000 Top-Unternehmen im deutschsprachigen Raum betreiben aktiv E-Mail-Marketing. Grundlegende Aspekte der E-Mail-Kommunikation werden jedoch oft missachtet.

von Sebastian Halm

Zu diesem Ergebnis kommt die EMail-Marketing-Agentur Absolit   in ihrer Studie E-Mail-Marketing Benchmarks 2019   .

18,3 Prozent haben ein offenes Formular online, über das sich Abmahnanwälte ohne Double-Opt-in mühelos in den Verteiler "einschleichen" können. Nach der neuen DSGVO kann das zu hohen Bußgeldern führen. Obwohl sich der Newsletter in den letzten Jahren als effektives Kundengewinnungs- und -bindungswerkzeug etabliert hat, bieten nur rund 60 Prozent die Möglichkeit, sich als Nicht-Kunde zum firmeneigenen Newsletter einzutragen. Weitere 16,3 Prozent haben dem Newsletter abgeschworen oder gar ein defektes Anmeldeformular.

Obwohl die Kundenkommunikation per E-Mail auch im B2B sehr zielführend sein kann, zeigen sich die untersuchten B2Bler sehr scheu, was die Auffälligkeit der Anmeldung anbelangt. So platziert nur ein Viertel einen Newsletter-Hinweis auf der Startseite, meist leider auch nicht wirklich auffällig.


Unternehmen aus dem Bereich Medien und Bildung scheinen langsam auch auf den Geschmack des Newsletter-Marketings zu kommen. So haben drei von vier Unternehmen einen öffentlichen Newsletter und jeder Zweite platziert diesen sogar auf der Startseite.Wie üblich können hier vor allem der Handel und die Tourismusbranche punkten. Viele Unternehmen dieser Branchen haben verstanden, wie wichtig es ist den Newsletter auffällig auf der Startseite zu platzieren, um neue Leads für das eigene CRM-System zu gewinnen.

Rechtssicherheit bleibt weiterhin das Sorgenkind des deutschen E-Mail-Marketings: Obwohl die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung Mitte letzten Jahres für viel Panik und Sorge im Bereich der E-Mail-Kommunikation sorgte, scheinen viele Unternehmen relativ unbekümmert zu sein, was das neue Strafmaß der Gesetzesänderung anbelangt. 38 Prozent fragen bei der Anmeldung immer noch zu viele Daten ab. Nur 24 Prozent geben einen kurzen und verständlichen Hinweis, was mit den eingegebenen Daten überhaupt passiert Das größte Problem liegt jedoch bei der Möglichkeit, dem Tracking des individuellen Leseverhaltens zu widersprechen - gerade einmal zwei Prozent bieten dies bei der Anmeldung an.

Erschreckend ist auch, dass jedes fünfte Unternehmen bei der Gewinnung neuer Adressen noch immer ohne Double-Opt-in arbeitet. In der Beratungs- und IT-Branche ist es sogar nur fast jedes dritte Unternehmen. So nehmen nur rund 40 Prozent der Unternehmen, deren Anmeldeprozess detaillierter untersucht wurde, die Möglichkeit wahr, dem Neu-Abonnenten mehr als nur eine Anmeldebestätigung zukommen zu lassen und das obwohl sie mit einem professionellen E-Mail-Service-Provider arbeiten. Aktionsbasierte Trigger-Mails gibt es sogar nur bei 18 Prozent. Immerhin schaffen es 96 Prozent, die Double-Opt-in-Mail direkt nach Eingabe der Anmeldedaten zu versenden, um den Fast-Abonnenten nicht lange warten zu lassen.

Der Bereich Gestaltung ist mit durchschnittlich nur 23 Prozent der maximal Gesamtpunktzahl, der schlechteste der sieben untersuchten Bereiche. Das liegt vor allem daran, dass sich wenige Firmen die Mühe machen, ansehnliche Double-Opt-in-Mails oder Begrüßungsmails zu versenden. Etwas Hoffnung gibt es aber: Viele Unternehmen haben begriffen, dass Mails im reinen Textformat keinen Empfänger mehr hinter dem Ofen hervorlocken. Weitere 83 Prozent verstehen, wie wichtig es ist, dem Leser schon im Vorschaufenster der Mailbox zu zeigen, warum er diesen Newsletter nicht verpassen darf.

Auch eine auffällige Handlungsaufforderung in Form eines Call-to-Action-Buttons ist mittlerweile Standard geworden. Schade nur, dass die Empfänger diese Buttons bei rund der Hälfte der Untersuchten ohne das Nachladen der Bilder garnicht sieht.

Was die mobile Optimierung anbelangt, ist das Lesen der versendeten Mails im Schnitt bei acht von zehn Unternehmen auch problemlos von unterwegsaus möglich. Weniger gut sieht es aber bei der Anpassung des Betreffs und Pre-Headers an das mobile Postfach aus. Nur zwölf Prozent schaffen es, den Betreff in 30 Zeichen zu fassen und gleichzeitig einen aussagekräftigen Pre-Header

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