21.09.2023 - Die EU hat ein Anti-Greenwashing-Gesetz auf den Weg gebracht. Werbeaussagen zur Klimaneutralität sollen künftig verboten werden. Schlechte Zeiten für Onlineshops. Doch es gibt auch gute Nachrichten.
von Christian Gehl
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
feiert den Beschluss des gestrigen EU-Trilogs bei der Abstimmung zur "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel"
für ein Verbot von Klimaneutralitäts-Werbeaussagen als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing und als Erfolg für den Verbraucherschutz
. Unternehmen dürfen demnach in Zukunft nicht mehr mit Bezeichnungen wie "klimaneutral", "CO2-neutral" oder "klimapositiv" werben.
Jürgen Resch
, DUH-Bundesgeschäftsführer, sagt: "Das Ergebnis des Trilogs ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Ohrfeige für die Verbraucherschutzministerinnen auf Bundes- und Landesebene, die bisher nicht tätig wurden. Seit Frühjahr 2022 klagen wir gegen immer mehr Unternehmen in Deutschland, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit irreführenden Behauptungen zu angeblich umwelt- oder klimaneutralen Produkten täuschen. Das Ergebnis der EU-Trilog-Verhandlungen bestätigt die Richtigkeit unseres Einsatzes für ein Ende des Greenwashings in der Produktwerbung mit absurden klima- oder umweltneutralen Produkten. Seit Mai 2022 hat die DUH mehr als 30 Rechtsverfahren eröffnet und vor Gericht bisher keine einzige Klage zu Klimaneutralitätsversprechen verloren."
Gute Nachricht für Onlineshops: Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie vom EU-Parlament und vom Rat der EU noch final genehmigt werden. Im Anschluss haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Da ist dann zumindest noch zwei Jahre Zeit.
Rossmann wird künftig auf seinen Produkten nicht mehr mit dem Label "Klimaneutral" werben.
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