Datenschutz

Meta abgemahnt: Verbraucherzentrale NRW kritisiert geplantes KI-Training und Fotoanalyse

13.06.2024 - Die Verbraucherzentrale NRW hat den Internetkonzern Meta abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Anlass sind datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich neuer Funktionen, die ab dem 26. Juni 2024 auf Facebook und Instagram eingeführt werden sollen. Meta plant, Nutzerdaten für das Training künstlicher Intelligenz (KI) zu verwenden und Metadaten von Fotos und Videos auf Smartphones unbemerkt zu analysieren.

von Dominik Grollmann

Ab Ende Juni 2024 sollen persönliche Informationen, die Nutzer auf Facebook und Instagram posten, zur Verbesserung von Metas KI verwendet werden. Dies betrifft nicht nur öffentlich zugängliche Inhalte, sondern auch solche auf privaten Profilen. Meta begründet diese Praxis mit ihrem "berechtigten Interesse". Die Nutzer haben zwar die Möglichkeit, der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen, doch das Widerspruchsverfahren ist laut Verbraucherzentrale NRW   unnötig kompliziert und wenig nutzerfreundlich. Wolfgang Schuldzinski , Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert: "Die Verwendung privater Daten für das Training einer künstlichen Intelligenz darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer geschehen. Die betroffenen Daten können sehr schutzwürdig sein und Nutzer konnten nicht vorhersehen, dass ihre Informationen zukünftig für KI-Training verwendet werden."

Darüber hinaus plant Meta, eine neue Funktion in der Facebook-App einzuführen, die es ermöglicht, die Metadaten aller Fotos und Videos auf dem Smartphone der Nutzer zu analysieren. Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert und schlägt den Nutzer vor, welche Inhalte sie auf der Plattform teilen könnten. Schuldzinski betont, dass diese Voreinstellung gegen das Prinzip der datenschutzfreundlichen Voreinstellung ("privacy by default") verstößt: "Der Zugriff auf die Metadaten der Fotos und Videos sollte standardmäßig deaktiviert sein. Besonders perfide finden wir, dass Meta die neue Funktion bereits eingeführt hat, ohne die Nutzer vorher darüber zu informieren. Dann darf es erst recht nicht per Voreinstellung aktiviert sein.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht in beiden Fällen deutliche Verstöße gegen die Datenschutzrechte der Verbraucher und hat Meta Platforms Ireland Ltd. abgemahnt. Die Abmahnung fordert Meta auf, eine Unterlassungserklärung bis zum 19. Juni 2024 abzugeben. Sollte Meta dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten weitere rechtliche Schritte folgen.

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