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Nutzertracking: Verbände kritisieren TTDSG

11.02.2021 - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das neue Datenschutzrecht für Telekommunikation & Telemedien (TTDSG) beschlossen, das unter anderem das Nutzertracking regelt. Digitalverbände beklagen eine "rückwärtsgewandte Politik" und weitere Rechtsunsicherheit, was das Setzen von Cookies angeht.

von Frauke Schobelt

Mit dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)   , das am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen wurde, sollen die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes zusammengeführt und an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Mit mehr als zehn Jahren Verspätung setzt die Regierung zudem eine Tracking-Regelung der ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2009 um, die das Setzen von Cookies regelt. Demnach ist das Speichern und Auslesen von Informationen auf den Geräten der Verbraucher grundsätzlich nur nach einer zuvor erteilten, informierten Einwilligung zulässig. Darunter fällt auch der Einsatz von Technologien, mit denen die Interessen und Verhaltensweisen der Verbraucher im Internet zu Werbezwecken nachverfolgt werden.

Eine solche Zustimmung zum Setzen von Cookies war im Mai 2020 auch vom Bundesgerichtshof (BGH) im "Planet49"-Urteil   gefordert worden. Dies hatte für große Unsicherheit im Markt gesorgt (siehe iBusiness-Analyse: Was das BGH-Urteil zu Cookies für einzelne Geschäftsmodelle bedeutet   ).

TTDSG bezieht sich auf ePrivacy-Ordnung von 2009

Digitalverbände kritisieren das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) scharf: "Die darin enthaltenen Regelungen berücksichtigen nicht die Entwicklungen der letzten Jahre. Sie stehen vielmehr für eine rückwärtsgewandte Politik", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr . Die gewünschte Rechtssicherheit für die Digitale Wirtschaft im Bereich Datenschutz werde damit nicht erreicht.

Nach Ansicht des BVDW schafft das TTDSG, das sich auf die ePrivacy-Verordnung von 2009 bezieht, nicht mehr Klarheit. Im Unterschied zur Wettbewerbsnovellierung (GWB-Digitalisierungsgesetz)   stelle der Gesetzentwurf für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft keine richtungsweisenden Weichen. So beklagt der Verband die fehlende rechtliche Verankerung von Personal-Information-Management-Systemen (PIMS), die unter anderem auch von der Datenethik-Kommission empfohlen worden waren. Zudem würden praxisrelevante Anwendungsbereiche wie zum Beispiel Leistungs-, Nutzungs- oder Reichweitenmessungen nicht ausreichend berücksichtigt. "Es ist sehr enttäuschend, dass weder das im Koalitionsvertrag vereinbarte innovative Einwilligungsmanagement noch die auf dem Digital-Gipfel besprochenen Empfehlungen der Digitalwirtschaft im Gesetzentwurf zu finden sind", beklagt Duhr.

Dem Gesetzentwurf mangele es zudem an einem "einfachen und handhabbaren Daten- und Privatsphärenschutz für Verbraucher und Unternehmen". Der Verband fordert: Damit auch künftig eine nutzerorientierte Ausspielung von Werbung möglich ist, müsse gesetzlich klargestellt werden, dass gegenüber Telemedienanbietern direkt erteilte Einwilligungen der Nutzer Vorrang vor Einstellungen anderer Drittanbieter haben.

Eco: Internationale und nationale Datenschutzregeln harmonisieren

Auch der Eco-Verband   kritisiert den Entwurf und fordert Nachbesserungen. Für einen "modernen digitalen Datenschutz in Europa" dürften sich nationale und internationale Datenschutzregeln wie TTDSG, ePrivacy-Verordnung und DSGVO nicht widersprechen, sondern müssten harmonisiert werden.

Denn parallel zum TTDSG wurde am Mittwoch auch ein unter der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft erfolgter Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung den stellvertretenden EU-Botschaftern vorgelegt - sie soll die inzwischen veraltete ePrivacy-Richtlinie ersetzen. "Wenn Berlin und Brüssel quasi zeitgleich an Gesetzentwürfen zum Datenschutz und der Privatsphäre im Internet arbeiten, muss klar sein, dass sich nationale und europäische Regelungen nicht konterkarieren", sagt Eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme. "Wer hier nicht über nationale Ländergrenzen hinweg denkt, wird zum Innovations-Stopper - wir aber brauchen Enabler für die Digitalisierung von Morgen." Zudem müssten beide Gesetze im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung stehen.

Der Verband kritisiert, dass der TTDSG-Entwurf die - noch - geltende ePrivacy-Richtlinie von 2009 aufgreift, um die Verwendung von Cookies zu regeln. "Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der es die DSGVO noch nicht gab und Software meistens noch per CD und DVD auf den Rechner gespielt wurde", sagt Süme. "Noch dazu wird sie obsolet, sobald die ePrivacy-Verordnung die bislang bestehende Richtlinie ersetzen wird."

Der neue Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung stünde nun stärker im Einklang mit der DSGVO als die Vorschläge in den Jahren zuvor, begrüßt Süme. Nötig sei jedoch eine Konkretisierung des genauen Anwendungsbereichs. Die im jetzigen Vorschlag vorgesehene Öffnungsklausel für eine Vorratsdatenspeicherung kritisiert der eco Vorstandsvorsitzende dagegen scharf. Süme: "Um digitale Geschäftsmodelle und zukunftsweisende IT-Technologien wie etwa im Bereich KI zu ermöglichen, brauchen wir klare und gleichzeitig verhältnismäßige Regeln für die Datenverarbeitung - eine flächendeckende Digital-Überwachung würde hier das genaue Gegenteil erreichen."

Verbraucherschützer loben das Gesetz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)   unterstützt und begrüßt dagegen den Entwurf zum TTDSG und die Orientierung an der geltenden ePrivacy-Richtlinie. Das Nebeneinander der Cookie-Regelungen, sowie die zum Teil nicht erfolgte Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht, haben in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Anbietern von Telemedien und Telekommunikationsdiensten geführt.

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