Logistik

Das ändert sich mit der Postgesetz-Novelle

08.07.2024 - Tür zu und durchgewunken: Der Bundesrat hat am Freitag dem 'Gesetz zur Modernisierung des Postrechts' zugestimmt. Damit endet ein jahreslanges Tauziehen.

von Joachim Graf

Nachdem zuvor der Deutsche Bundestag bereits zugestimmt hatte, kann das Gesetz voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Es löst sowohl das Postgesetz als auch die Post-Universaldienstleistungsverordnung aus dem Jahr 1998 ab und stellt die flächendeckende Versorgung mit Briefen und Paketen in Deutschland (auch Post-Universaldienst genannt) auf eine neue rechtliche Grundlage.

  • Definiert werden Rahmenbedingungen für Paketdienstleister, die überprüft werden. Das soll den Markteintritt für schwarze Schafe erschweren.
  • Die Marktaufsicht wird verbessert, da die Bundesnetzagentur und die Monopolkommission mit zusätzlichen Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Marktbeherrschende Unternehmen können dadurch zu mehr Transparenz verpflichtet werden.
  • Brieflaufzeit: Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen.
  • schwere Pakete: Pakete über einem Gewicht von 10 kg sowie über einem Gewicht von 20 kg müssen mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Eine Verpflichtung für Onlineshops, das Gewicht auf dem Paket zu notieren, sieht das Gesetz nicht vor.
  • Das neue Postgesetz hält an der Vorgabe fest, dass es deutschlandweit weiterhin 12.000 Postfilialen geben muss. Es sieht zudem die Möglichkeit von automatisierten Stationen anstelle von Universaldienstfilialen vor.

Beide Seiten beklagen sich

Es ist offenbar ein guter Kompromiss, nachdem sich Post wie auch KEP-Verband beschweren: Während Tobias Meyer, Vorstandschef der DHL Group   sich darüber beklagt, dass es jetzt mehr Wettbewerb bei Briefpost, Warensendung und Pressepost geben soll, beschwert sich Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket- und Expresslogistik (BPEX   , dass DHL Briefgeschäft und Paketgeschäft quersubventionieren könne: "Die Wettbewerber im Paketmarkt unterliegen bedauerlicherweise weiterhin nicht den gleichen Bedingungen. Dies bestätigt auch die Monopolkommission. Die Politik stattet den sog. Universaldienstleister mit zahlreichen wettbewerbsverzerrenden Privilegien aus". Der Universaldienstleister hingegen beklagt "die vorgesehenen neuen Instrumente zur künstlichen Stimulierung von Wettbewerb im schrumpfenden Briefmarkt, wie z. B. das Entgelt-Konsistenzgebot, die Mehrerlösabschöpfung bei Verstößen gegen die komplexen Entgeltregulierungsvorschriften oder den Netzzugang für Warensendungen und Pressepost. Deutschland verfolgt mit der Wettbewerbsförderung im Briefbereich weiter einen Sonderweg, der in anderen EU-Staaten bereits durchweg gescheitert ist."

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