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E-Mail-Marketing

Banken verzweifeln am Online-Recht

23.11.2016 - Keiner einzigen Bank gelingt es, alle Rechtsvorschriften im E-Mail-Marketing einzuhalten, geht aus einer Studie von Absolit hervor.

von Verena Jugel

Finanzinstitute nehmen es mit dem Online-Recht offenbar nicht so genau. Eine Studie der Unternehmensberatung Absolit kam zu dem Ergebnis, dass es keiner einzigen der 63 untersuchten Banken gelingt, alle Rechtsvorschriften im E-Mail-Marketing einzuhalten. "Obwohl 80 Prozent der Banken Newsletter versenden, missachten viele die Regeln", sagt Studienautor Torsten Schwarz.

Laut Studie nutzen 75 Prozent der 63 untersuchten Finanzdienstleister die eigene Homepage, um per E-Mail Kontakt zu potenziellen Neukunden aufzunehmen. 97 Prozent sammeln außer der E-Mail-Adresse noch weitere persönliche Daten. Ein Drittel davon missachtet dabei jedoch das Gebot der Freiwilligkeit. Nur 67 Prozent verwenden diese Daten auch, um anschließend die Empfänger persönlicher anzusprechen.

Deutsche Gerichte sind sich einig, dass das Double-Opt-in-Verfahren bei der Adressgewinnung Standard ist. Trotzdem verzichten 15 Prozent der Banken auf diese bewährte Methode, um Missbrauch zu verhindern, so die weiteren Ergebnisse der Studie. Auch den Schutz vor Betrug nehmen Banken nicht ernst genug: Nur 41 Prozent schützen ihre eigene Domain aktiv vor dem Missbrauch durch Namensklau. Noch immer ein Problem scheint für Banken auch die Kennzeichnungspflicht zu sein. Nur jede zweite hat ein vollständiges Impressum in ihren E-Mails. Bei drei Finanzdienstleistern fehlte das Impressum sogar komplett. Zehn Prozent verletzen das Widerspruchsrecht, indem sie auf einen Abmeldelink verzichten.

Bei einem Drittel gibt es Probleme mit der Lesbarkeit auf dem Smartphone. Schlusslicht der Studie bilden drei Institute, die auch nach drei Monaten noch immer nicht den versprochenen Newsletter geschickt hatten. (vj)

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