13.12.2023 - Lebenslange Zufriedenheitsgarantie? Möglich, aber nur unter Beachtung strenger Informationspflichten -- Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" mit Verweis auf Kompensationszahlungen: (k)eine Irreführung
von DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Der BGH jedoch hatte Zweifel daran, ob die (vage) Zufriedenheit der Käufer überhaupt einem Garantieversprechen zugänglich sein könne und suchte Antwort beim EuGH, der sagt: Eine Garantie kann an die Zufriedenheit des Verbrauchers geknüpft werden. Dies stehe im Einklang mit dem verfolgten Zweck, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen. Die Frage, ob die Zufriedenheit des Verbrauchers objektiv feststellbar sein muss, beantwortete der EuGH logischerweise mit Nein. Dementsprechend reicht schon die bloße Behauptung des Verbrauchers aus, er sei mit der Ware nicht zufrieden. Wer seinem Produkt vertraut, hat also eine Werbemöglichkeit hinzugewonnen, muss aber mit einer jederzeitigen Rückgabe rechnen.
EuGH, Urt. v. 29.9.2023 - Az. C-133/22
Für "dm" sah es dagegen weniger rosig aus. Das Gericht war der Auffassung, dass der Begriff der Klimaneutralität über das hinausgehe, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist. Das produktbezogen emittierte Treibhausgas könne wegen der langen Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre nicht durch Kompensationszahlungen dauerhaft bilanziell neutralisiert werden. Der Verbraucher erwarte bei einem als klimaneutral beworbenen Produkt hingegen auch dessen endgültigen und dauerhaften Ausgleich. Insofern sei die Werbung irreführend.
Einig waren sich die Gerichte hinsichtlich der Informationspflichten. Nach § 5a Abs. 1 UWG müssen für eine Entscheidung wesentliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen auch detaillierte Informationen darüber, wie die beworbene Klimaneutralität erreicht wird. Nach Ansicht der Gerichte reicht es aus, wenn diese Angaben nur durch den Verweis auf eine Webseite - zum Beispiel mit Hilfe eines QR-Codes - zur Verfügung gestellt werden.
Da es stets auf die Verbrauchersicht ankommt, sollte bei der Klimawerbung darauf geachtet werden, diese durch ergänzende, am Blickfang teilhabende Erläuterungen in die richtige Richtung zu lenken.
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