Rabatte nicht mit der Gießkanne ausschütten

17.04.2001 - Im Sommer werden das seit Jahren umstrittene Rabattgesetz sowie die Zugabeverordnung ersatzlos wegfallen.

Von Thomas Rieche
Im Sommer wird das seit Jahren umstrittene Rabattgesetz sowie die Zugabeverordnung ersatzlos wegfallen. Die Streichung dieser Vorschriften, die bis dato die Gewährung von Rabatten an Endverbraucher auf maximal drei Prozent und die Gewährung von Nebenleistungen und Zugaben beschränkten, bedeutet trotzdem nicht die völlige Freiheit in diesem Bereich. Regeln zum unlauteren Wettbewerb beispielsweise durch Irreführung, Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges, übertriebenes Anlocken oder das Verbot von Koppelungsgeschäften bleiben weiterhin bestehen.
Neben dem spannenden Thema, was demnächst alles möglich und zulässig ist, stellt sich gerade für das Dialogmarketing die Frage, wie man den neuen Freiraum sinnvoll nutzt, um Rabatte nicht mit der Gießkanne auszuschütten. Ob nun ein Bonussystem, höhere Rabatte und Zugaben, erhöhte Garantie- und Serviceleistungen oder Kundenkarten das richtige Mittel sind, hängt von der Zielsetzung ab. Sollen Kundenströme gelenkt, Neukunden akquiriert oder loyale Kunden belohnt werden? Die Fülle der Möglichkeiten ist gewaltig, die Kunst besteht nur darin, sie richtig und rechtzeitig zu nutzen.
Rechtsanwalt Thomas Rieche gibt gemeinsam mit der Agentur Futura D derzeit Seminare zu diesem Thema u.a. in den DM-Centern der Deutschen Post.

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