10.01.2022 - Seit 2017 gilt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Die Regelung zur Verringerung von Hasskriminalität im Netz wirkt, wie eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim belegt.
von Frauke Schobelt
Viele Nutzer und Nutzerinnen setzen sich im Netz fast ungehemmt über Regeln und Strafgesetze hinweg und beleidigen, verleumden oder bedrohen Personen. Um dagegen vorzugehen, gilt seit knapp fünf Jahren das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Laut der Studie des ZEW Mannheim
zeigt es Wirkung: Am Beispiel des Kurznachrichtenanbieters Twitter weisen die Wirtschaftsforscherinnen nach, dass sowohl die Anzahl als auch die Intensität von Hasskommentaren aufgrund des Gesetzes messbar zurückgegangen sind. Dies führt dazu, dass weniger Hasskommentare retweetet oder geliked werden. Durch das Gesetz sei auch der Ton im Netz insgesamt etwas freundlicher geworden.
Die ZEW-Studie zeigt, dass die Anzahl der eigentlichen Hass-Tweets durch das NetzDG um durchschnittlich 10 Prozent reduziert wurde. Zusätzlich muss jedoch auch die Zahl der Reaktionen der Community berücksichtigt werden. In der Untersuchung wurden Hassnachrichten im Durchschnitt viermal retweetet. Unterbleibt jedoch die übliche Vervielfältigungskaskade weiterer Hass-Tweets, trägt dies zu einer angemesseneren Nutzung der Plattform bei.
"Die Untersuchung zeigt deutlich die Überlegenheit einer gesetzlichen Regelung zur Reduzierung von Hassbotschaften im Netz gegenüber der reinen Selbstverpflichtung von Anbietern sozialer Netzwerke", betont Studienautorin Raphaela Andres
, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich 'Digitale Ökonomie'. "Bedeutsam wird dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Worten des Hasses immer öfter Taten folgen und sogar zu extremen Ausschreitungen wie etwa der am US-Capitol vor einem Jahr führen können. In der EU wie auch in anderen Staaten wird derzeit über vergleichbare Gesetze nach deutschem Vorbild diskutiert. Um dabei möglichst effektive Maßnahmen zu wählen, sollten die Wirkungen gründlich analysiert werden."
Auch sollte darüber diskutiert werden, wie diese Maßnahmen noch effizienter gestaltet sein könnten. "Eine Möglichkeit für die weitere Eindämmung von Hassbotschaften wäre etwa ein vereinfachtes Beschwerdeverfahren für Nutzer. Derzeit müssen diese selbst die genaue Straftat benennen und dabei unterschreiben, dass eine falsche Beschuldigung eine Verletzung der Plattformregelungen darstellt. Eine Meldung von Hassnachrichten wird damit für den Nutzer zum Risiko und damit zum Hindernis einer effizienteren Hassbekämpfung im Netz", sagt Olga Slivko
von der Erasmus Universität in Rotterdam
und Mitautorin der Studie.
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