Wettbewerbsbehinderung

EU-Gericht: Milliardenstrafe für Google bestätigt

11.11.2021 - Insgesamt muss der Google-Konzern mehr als acht Milliarden Euro Strafe an die EU zahlen, wehrt sich jedoch dagegen. Nun musste das Unternehmen eine juristische Niederlage einstecken.

von Dominik Grollmann

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Wettbewerbsstrafe gegen die Google-Mutter Alphabet   in Höhe von 2,42 Milliarden Euro bestätigt. Die Richter folgten damit der Einschätzung der EU-Kommission, die bei Google eine Bevorzugung des eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber Mitbewerbern gesehen hatte (siehe iBusiness Wettbewerb - Warum Google Händler in Preisvergleichsdienste zwingt   ).

Konkret ging es um den Vorwurf, Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber, indem es Kunden Vorteile einräumt, wenn diese eine Produktanzeige bei Google Shopping gebucht haben. Im Ergebnis erschienen diese Anzeigen dann weiter oben und prominenter als Produktanzeigen, die auf anderen Vergleichsdiensten platziert waren. Aus Sicht von Google war die Entscheidung hingegen falsch. Gegen das jüngste Urteil kann der Digitalkonzern beim Europäischen Gerichtshof Einspruch einlegen.

Vielzahl von Entscheidungen anhängig

Das jetzige Urteil ist das erste in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und dem US-Konzern. Seit 2017 wurden gegen Google mehrere Strafen in einer Gesamthöhe von mehr als acht Milliarden Euro verhängt worden.

Die höchste Einzelstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro wurde 2018 wegen Wettbewerbsverstößen das Handy-Betriebssystem Android betreffend verhängt. Eine weitere Strafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro wurde acht Monate später wegen der Ausgestaltung der Suchmaschinen-Werbung verhängt. Auch gegen diese beiden Strafen geht Google rechtlich vor.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Mehr zum Thema:
Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Martin Brahm
    Martin Brahm
    (Schober Information Group Deutschland)

    Data Value Management als Basis für die digitale Transformation in Vertrieb und Marketing

    Um die Themen rund um KI bearbeiten zu können, müssen Unternehmen eine gute Vorarbeit leisten: Mit der richtigen Datenstrategie die KI füttern, um richtige Entscheidungen zu treffen, das Thema hybrider Vertrieb zu bearbeiten aber auch Lösungen wie generative KI einsetzen zu können. Wie man solch eine Strategie umsetzt zeigt der Vortrag anhand von Kundencases aus Travel, Automotive und Retail B2B.

    Vortrag im Rahmen der Zukunftskonferenz 25. Trends in ECommerce, Marketing und digitalem Business am 03.12.24, 11:00 Uhr

Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de