18.07.2019 - Mit der EuGD geht die erste Verbraucherplattform zur Durchsetzung von Datenschutzrechten von Privatpersonen an den Start.
von Christina Rose
Hackerangriffe und Datendiebstähle, Datenpannen, unerlaubte Weitergabe von Daten - die Verletzungen des gesetzlich geregelten Datenschutzes können vielfältig sein. Und oft stehen die Betroffenen weitgehend hilflos da. Informationspflichten werden nur unzureichend eingehalten, Auskunftsrechte nicht angemessen erfüllt, Schadensersatzansprüche versucht, anwaltlich bzw. gerichtlich abzuwehren etc. - kurzum: In der Praxis ist die von der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angestrebte stärkere Kontrolle der Verbraucher über die eigenen Daten einschließlich einer angemessenen Entschädigung im Falle von Verstößen extrem schwierig um- und durchzusetzen.
Hier will die EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH (EuGD)
Abhilfe schaffen. Aus Anlass des im Dezember 2018 öffentlich gewordenen Datenleaks bei Marriott/ Starwood, von dem mehr als 300 Millionen Kunden der Hotelkette betroffen sind, hat das junge Münchner Unternehmen eine Informations- und Serviceplattform ins Internet gestellt. Unter https://eugd.org
können Verbraucher von Rechtsexperten einfach und unverbindlich prüfen lassen, ob sie von Datenschutzverstößen betroffen sind. Sollte der im Rahmen des Auskunftsersuchens ermittelte Sachverhalt nach Einschätzung eines Anwalts einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht nahelegen, können sich die Betroffenen anschließend durch mit der EuGD kooperierende Anwälte vertreten lassen. Der gesamte Service der EuGD ist kostenlos. Lediglich im Erfolgsfall vor Gericht, d.h. beim Erhalt eines Schadensersatzes, werden 25 Prozent der Schadenersatzsumme durch die EuGD als Provision einbehalten.
Derzeit werden durch die Vermittlung von EuGD bereits erste Auskunftsersuchen im Marriott-/ Starwood-Fall durchgeführt, und es wurde bereits eine erste Klage gegen den Hotelkonzern eingereicht. Weitere Klagen befinden sich in Vorbereitung.
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