28.06.2019 - Kleine Betriebe bis 20 Mitarbeiter werden von der Verpflichtung entbunden, einen Datenschutzbeauftragten ernennen zu müssen.
von Christina Rose
Der Bundestag
hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, demzufolge Betriebe nur dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, wenn mehr als 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Momentan gilt die Bestellpflicht bereits ab 10 Mitarbeitern.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hingegen hatte laut Agenturberichten schon vorab erklärt, dass dies eine "falsche Maßnahme" sei, "die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte". Es sei nicht ersichtlich, wieso ein Erfolgsmodell auf einmal aufgeweicht werden soll, wird Kelber zitiert. Unternehmen, die nach einer Änderung keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssten, seien im Übrigen trotzdem verpflichtet, die Vorgaben des Datenschutzrechts einzuhalten.
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