25.05.2022 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt Anfang 2023 in Deutschland in Kraft. Viele Unternehmen in der Modebranche, der Textilindustrie und im Einzelhandel sind darauf jedoch nur unzureichend vorbereitet, wie eine Studie zeigt.
von Frauke Schobelt
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (2023) beziehungsweise 1.000 Mitarbeitern (2024) in die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen ihrer Lieferanten jährlich zu dokumentieren und öffentlich zu machen - und zwar entlang der gesamten Lieferkette, vom Rohstoff bis hin zum Verkaufsprodukt. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.
Viele Unternehmen in der Modebranche, der Textilindustrie und im Einzelhandels sind auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 jedoch nicht ausreichend vorbereitet und haben großen Nachholbedarf im Bereich Supply Chain Management, wie eine Umfrage von Sapio Research
im Auftrag des Technologiedienstleisters K3
zeigt. Im März und April 2022 wurden dafür 100 EntscheidungsträgerInnen befragt, die in den Bereichen IT, Operations/Logistik/Supply Chain sowie Finanzwesen tätig sind. Sie bekleiden C-Level- und Management-Positionen oder sind Abteilungsleiter in Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern (43 Prozent) sowie 5.000 bis 10.000+ Mitarbeitern (57 Prozent). Vier von fünf der befragten Unternehmen beziehen Produkte aus Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU (82 Prozent) und benötigen daher Systeme und Verfahren, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten.
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