20.05.1999 - Viele von Ihnen hatten sich sicherlich schon gefreut: Nur ordentlich mit der Kreditkarte Umsätze machen, und der nächste Urlaub in Miami ist gesichert. Diesem Traum so manches Sonnenhungrigen hat wieder einmal der Bundesgerichtshof mit seiner Auffassung vom deutschen Wettbewerbsrecht eine Bruchlandung beschert. So bot ein amerikanisches Kreditkartenunternehmen auch für seine europäischen Kunden sogenannte "Membership Miles" als Nebenleistung zur Kreditkarte an.