20.06.2000 - Das Angebot der Stettin Direct Marketing in Karben, eine Auswahl an Firmenadressen kostenlos an Kleinunternehmer und Freiberufler über das Internet zu vertreiben, führte zu Kontroversen in der Branche. Höhepunkt: Der Gang vors Gericht.
Geschäftsführer Thomas Stettin sah sich mit Anträgen auf Einstweilige Verfügungen vor den Landgerichten Stuttgart und Frankfurt am Main konfrontiert. Die Anträge, eingereicht von Konkurrenten aus dem Adresshandel, wurden jedoch bislang abgelehnt: Stettin darf weiterhin das Angebot aufrechterhalten, für das nach Angaben von Frank Becker, zuständig für das Database-Marketing, bislang etwa 8.000 Bestellungen vorliegen.
Der Kunde bekommt laut Stettin nach einer Registrierung maximal 5.000 Adressbestände pro Arbeitstag und Nutzer. Größere Datenmengen sowie zielgruppenspezifischere Angaben wie E-Mail-Adresse, Verkaufsvolumen etc. werden aber nicht kostenlos zur Verfügung gestellt, sondern sind - wie allgemein in der Branche üblich - kostenpflichtig. Das riecht nach Kunden ködern - ein interessierter Unternehmer zeigte ONEtoONE gegenüber jedenfalls keinen Vorbehalt gegen solche Intentionen. Und Frank Becker stimmt zu: Natürlich wolle man Kunden gewinnen. Wer will das schließlich nicht? Zudem sei das Angebot auch absichtlich nur an Unternehmer gerichtet, die nur kleinere Datenbestände benötigen. Thomas Stettin ärgert sich über die Aufschläge auf Bestellungen kleiner Mengen. Ein Robin Hood im Adressmarkt?
Die Branche jedenfalls findet das Angebot überhaupt nicht lustig oder ehrenvoll. Auch wenn es nur einen potenziell sehr kleinen Abnehmerkreis betrifft - die Palette der Kritik umfasst den Vorwurf wegen unlauteren Wettbewerbs, der mangelnden Seriosität bis hin zu mitleidigem Kopfschütteln. Stettin schaufele sich früher oder später durch die kostenlose Vergabe der Adressen sein eigenes Unternehmensgrab. Wie auch immer die Kontroverse außerhalb und innerhalb der Gerichtsgebäude ausgehen wird - die Diskussion zeigt auf, wie brisant das Thema für die Branche ist. Vielleicht ist aber die Ablehnung auch darin begründet, dass die bedingt kostenlose Adressabgabe die Listenpreise verändern könnte - nämlich nach unten.
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