28.06.1999 - Im Dezember 1998 legte die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag zum E-Commerce vor, in dem sie u.a. für das Herkunftslandprinzip plädierte.
Das Prinzip besagt, daß das Recht des Landes gilt, in dem ein E-Commerce-Anbieter seinen Unternehmenssitz hat. Noch im April 1999 sprach sich auch das Europäische Parlament für das Herkunftslandprinzip aus. Nun diskutiert die EU-Kommission zur Überraschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie BMWi sowie der Industrieverbände darüber, das Empfängerlandprinzip einzusetzen. Tritt das Empfängerlandprinzip in Kraft, gilt das Recht des Landes, in dem der Empfänger von E-Commerce-Angeboten seinen Wohnsitz hat. Die diskutierte Richtlinie ist Musik in den Ohren der Verbraucherverbände, da das Empfängerlandprinzip eindeutig zugunsten des Verbrauchers angelegt ist. Für den E-Commerce-Anbieter bedeutet es hingegen, daß seine Web-Angebote nicht nur in seinem Niederlassungsland, sondern auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten den geltenden Gesetzen entsprechen müßten - und somit u.a. hohe Kosten für eine entsprechende Rechtsberatung entstehen.
Das Prinzip betrifft nicht nur konkrete Angebote oder Werbung via Net, sondern alle Aktivitäten eines Diensteanbieters im Web - es genügt die pure Zugänglichkeit in einem EU-Mitgliedsstaat, und die ist bei Internet-Sites naturgemäß immer gegeben. "Der Verbraucherschutz wird schlicht übertrieben", heißt es vom Kölner Bundesverband der deutschen Industrie, BDI, in Köln.
Patrick Palombo, Vizepräsident E-Commerce des Deutschen Direktmarketing Verbandes, DDV, sieht das anders: "Man muß sich dem Verbraucher gegenüber fair verhalten. Das Schlimmste, was es für den Kunden geben kann, ist, daß er hinter seinem Recht herlaufen muß." Schließlich gelte es, das Vertrauen des Verbrauchers in den elektronischen Handel aufzubauen - dafür könne das Empfängerlandprinzip nur dienlich sein.
Neben der Rechtssicherheit für den Verbraucher spricht laut einem DDV-Positionspapier auch die sogenannte Inländerdiskriminierung für das Empfängerlandprinzip: "Wie ist es im europäischen Binnenmarkt mit Waren- und Dienstleistungsfreiheit zu rechtfertigen, wenn der Anbieter einer E-Commerce-Transaktion in Deutschland nur deshalb strengeren rechtlichen Regelungen unterliegt, weil er im Inland ansässig ist - während sein ausländischer Mitbewerber innerhalb der EU gegenüber dem deutschen Kunden keineswegs an deutschen Maßstäben gemessen werden soll?" heißt es in dem Papier des Verbandes.
Unberücksichtigt bleibt bei dieser Argumentation allerdings ein wichtiger Punkt: Wie will man Web-Anbieter mit außereuropäischem Unternehmenssitz dazu bewegen, nach dem Empfängerlandprinzip zu agieren? Was geschieht, wenn ein Anbieter aus einem EU-Land zur Umgehung des Rechts beispielsweise in die Schweiz umsiedelt? Das Internet ist und bleibt ein globales Medium - hier isolierte Rechtszonen zu schaffen dürfte sich schwerlich durchsetzen. Dazu sagt Andreas Cohen von der Münchner cohen new media: "Einige Richtlinien der EU, die das Internet betreffen, sind protektionistisch angelegt. Die jetzt diskutierte Richtlinie wird ein bürokratisches Chaos auslösen, das die EU dazu zwingen wird, neue globale Ansätze zu erarbeiten."
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