Bundeskanzlerin Angela Merkel
hatte sich kritisch zur Sperrung der Twitter-Konten des scheidenden US-Präsidenten Trump geäußert. Denn, so betonte Regierungssprecher Steffen Seibert
, das "Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei ein Grundrecht von elementarer Bedeutung". Die Betreiber Sozialer Netzwerke trügen aber auch hohe Verantwortung, dass die politische Kommunikation nicht vergiftet werde durch Hass, Lüge oder durch Anstiftung zur Gewalt, betonte er. Es sei daher richtig, bei solchen Vorfällen nicht tatenlos zuzusehen und Anmerkungen zu machen. Twitter hatte Trumps Konto @realDonaldTrump dauerhaft gesperrt und ihm damit seine wichtigste Onlinekommunikationsplattform entzogen. Als Grund nannte Twitter das "Risiko einer weiteren Anstiftung zur Gewalt".
"180-Grad-Wende"
Beim
Bitkom
hingegen wundert man sich
"über die sehr grundsätzliche Kritik der Bundesregierung an der Sperrung der Accounts Donald Trumps durch einige große Plattformen". Die Bundesregierung vollziehe damit eine 180-Grad-Wende in ihrer Politik gegen Hassrede und strafwürdige Inhalte im Internet.
"Mit dem NetzDG
hat die Bundesregierung erst kürzlich die Betreiber großer Plattformen wie Twitter
, Facebook
und Youtube
gesetzlich verpflichtet, aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken. Tun sie dies nicht innerhalb von 24 Stunden und in schwierig zu entscheidenden Fällen innerhalb einer Woche, drohen ihnen Millionen-Strafen", betont Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder
. Dass diese Praxis auch die Meinungsfreiheit einschränken wird, wurde nicht nur von Bitkom vielfach angemahnt,
"seitens der Bundesregierung wurde es bewusst in Kauf genommen", so der Verband. Nun beziehen sich die Plattformbetreiber in dem aktuellen Fall zwar nicht auf das NetzDG, handeln aber in jenem Sinne, der ihnen durch das NetzDG verbindlich vorgegeben wird.
Rohleder:
"Die Bundesregierung mag den Plattformbetreibern vorwerfen, dass sie über das Ziel hinausschießen, wenn sie nicht nur einzelne Tweets oder Posts löschen, sondern einen Account komplett stilllegen. Man kann ihnen aber nicht vorwerfen, dass sie die Meinungsfreiheit einschränken, nachdem man sie mit dem NetzDG aufgefordert hat, genau dies bei strafbaren Inhalten zu tun. Eine solche Haltung ist zutiefst widersprüchlich." Die Bundesregierung werde sich entscheiden müssen, ob sie Betreiber zu eigenständigen Eingriffen auf ihren Plattformen zwingen will oder nicht.
Selbstverständlich müssten die Betreiber von kleinen und großen Plattformen, Web-Communitys oder Online-Spielen die Möglichkeit haben, Regeln aufzustellen und umzusetzen, nach denen ihre Angebote genutzt werden können. Und ebenso müssten sie die Möglichkeit haben, einzelne Inhalte oder Teilnehmer zu sperren, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, zumal im vielfach wiederholten Fall. Mindestens ebenso wichtig sei laut Bitkom,
"dass die Behörden ihrerseits aktiv werden, strafwürdige Inhalte identifizieren und die Plattformen anhalten, solche Inhalte zu entfernen und im Bedarfsfall ihre Urheber zu sperren. Hier ist - wie inzwischen auch von einigen Spitzenpolitikern festgestellt wird - der Staat in der Pflicht. Dieser Pflicht sollte er nunmehr nachkommen."