04.09.2024 - Ab November 2024 vergibt das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (ja, so etwas gibt es) stufenweise die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer. Warum die 'W-IdNr.' wichtig ist.
von Joachim Graf
Zur eindeutigen Identifizierung werde jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer
(W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Diese bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. natürlich bestehen.
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben 'DE' und neun Ziffern. Für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren wird jedem wirtschaftlich Tätigen fortlaufend für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit beginnend mit 00001 stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet. Dabei ist jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal mit einer Steuernummer verknüpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstätte beim zuständigen Finanzamt geführt wird.
In der ersten Stufe wird eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Die Vergabe beginnt voraussichtlich ab November des Jahres 2024. Für wirtschaftlich Tätige, welche die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 vergeben. Wer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, erhält weitere Unterscheidungsmerkmale ab 2026.
Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Vordrucken vorerst bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend. Wer bereits eine Umsatzsteuer-Identnummer besitzt, kann diese als W-IdNr. verwenden.
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