28.08.2023 - Die Frage, wer ein Urheberrecht an Werken hält, die von einer KI erschaffen wurden, ist für viele Geschäftsmodelle entscheidend. Ein US-Gericht bestätigte jetzt die bislang vorherrschende Auffassung: Niemand.
von Dominik Grollmann
Ein US-Bundesbezirksgericht hat entschieden, dass Kunstwerke, die von einer künstlichen Intelligenz geschaffen wurden, nicht schutzfähig sind. Wie die Schweizer IT-Zeitung Inside IT
berichtet, klagte der der Geschäftsmann Stephen Thaler
, CEO des Unternehmens Imagination Engines
gegen eine Entscheidung, die zuvor schon ein Amt für Urheberrecht gefällt hatte. Thaler wollte bereits 2018 ein von einer Software geschaffenes Werk urheberrechtlich schützen lassen, erhielt aber einen negativen Bescheid.
Nun urteilte auch das Bundesbezirksgericht: In Ermangelung jeglicher menschlichen Beteiligung an der Schöpfung des Werkes sei die klare und eindeutige Antwort des Amtes für Urheberrechte zu bestätigen. Das Gesetz schütze nur Werke menschlicher Schöpfung, die menschliche Urheberschaft sei also eine Grundvoraussetzung. Eine menschliche Beteiligung sei jedoch lediglich an der Programmierung und dem Prompting zu erkennen. Insofern ergibt sich ein winziges Schlupfloch: Ein aufwendiger und komplizierter Prompt ließe sich also - die entsprechende "Schöpfungshöhe" vorausgesetzt - unter Umständen schützen. Das daraus resultierende Ergebnis jedoch nicht.
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