26.04.2023 - In den USA wurde die Klage des Informatikers Stephen Thaler zurückgewiesen, die dieser gegen eine Entscheidung des US-Patent- und Markenamts erhoben hatte: Patente können demnach nur Menschen erteilt werden, keinesfalls einer KI.
von Christian Gehl
Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Klage des Informatikers Stephen Thaler
zum Patentrecht für KI-Erfindungen abgelehnt, meldet die Nachrichtenagentur Reuters
. Thaler wehrte sich juristisch gegen die Weigerung des US-Patent- und Markenamts, ihm Patente für Erfindungen zu erteilen, die sein System für künstliche Intelligenz geschaffen hatte. Die Richter wiesen Thalers Berufung gegen die Entscheidung einer unteren Gerichtsinstanz ab, wonach Patente nur menschlichen Erfindern erteilt werden können und sein KI-System demnach nicht als rechtmäßiger Schöpfer von zwei Erfindungen angesehen werden kann, die dieses nach Thalers Angaben hervorgebracht hat.
Thaler gründete Imagination Engines Inc
, ein Unternehmen für künstliche neuronale Netzwerktechnologie mit Sitz in Saint Charles, Missouri, USA. Laut Thaler hat sein DABUS-System, die Abkürzung für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience, einzigartige Prototypen für einen Getränkehalter und eine Notleuchte völlig eigenständig entwickelt.
Das US-Patent- und Markenamt und ein Bundesrichter in Virginia lehnten seine Patentanträge für die Erfindungen mit der Begründung ab, DABUS sei keine Person. Das auf Patente spezialisierte US-Berufungsgericht für den Federal Circuit bestätigte diese Entscheidungen im vergangenen Jahr und erklärte, das US-Patentrecht verlange eindeutig, dass Erfinder Menschen sein müssen.
Thaler erklärte vor dem Obersten Gerichtshof, dass KI für Innovationen in zahlreichen Bereichen genutzt wird und dass die Ablehnung von KI-generierten Patenten "die Fähigkeit unseres Patentsystems beschneidet - und die Absicht des Kongresses konterkariert -, Innovation und technologischen Fortschritt optimal zu stimulieren".
Thaler hat auch in anderen Ländern DABUS-Patente beantragt, unter anderem in Großbritannien, Südafrika, Australien und Saudi-Arabien - mit begrenztem Erfolg. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs verhandelte im März über Thalers Berufung gegen seine Niederlage in diesem Verfahren. Thaler hat auch die Entscheidung des US-Urheberrechtsamtes angefochten, den Urheberrechtsschutz für die von seiner KI geschaffenen Kunstwerke zu verweigern.
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