Mobilnutzung

20- bis 35-Jährige verschulden sich wegen Handy

07.12.2020 - Junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren haben die höchsten Schulden bei Telekommunikationsunternehmen. Ein Grund dafür: Smartphones werden überwiegend über einen Zweijahresvertrag finanziert und nicht sofort komplett bezahlt. Das geplante "Gesetz für faire Verbraucherverträge" könnte für diese Bündelverträge in ihrer bisherigen Form das Aus bedeuten.

von Christina Rose

Nach wie vor entscheiden sich Handykunden mehrheitlich für einen Zweijahresvertrag mit Smartphone. Die Gerätekosten werden über höhere monatliche Grundgebühren abbezahlt und erscheinen abgesehen von einer üblichen einmaligen Zuzahlung nicht separat auf der Rechnung. Die Telekommunikationsbranche möchte an dieser Form der Gerätefinanzierung festhalten.

Würde künftig die Mindestlaufzeit auf 12 Monate begrenzt, ließe sich die Kopplung von Smartphone und Vertrag nicht wie bisher aufrechterhalten; die monatlichen Raten müssten rund doppelt so hoch ausfallen. Eine separate Finanzierung des Geräts wäre die Folge - laut Vergleichsportal Verivox   nicht nur der transparentere Weg, sondern oft auch der preisgünstigere.

Handyschulden sind deutlich angestiegen

Das derzeit gängige Prozedere, ein Smartphone über höhere Monatsgebühren abzuzahlen, erweist sich insbesondere für junge, unerfahrene Verbraucher häufig als problematisch. In den vergangenen fünf Jahren sind Verbraucherschulden bei Telekommunikationsunternehmen um gut 41 Prozent gestiegen: 2015 lag die durchschnittliche Schuldenhöhe laut Statistischem Bundesamt bei 811 Euro; 2019 betrug sie bereits 1.144 Euro. Im selben Zeitraum stieg der durchschnittliche Preis eines in Deutschland verkauften Smartphones von 395 Euro auf 519 Euro (Bitkom Research). Die höchsten Telko-Schulden haben Verbraucher zwischen 20 und 35 Jahren, diese Altersgruppe hat auch am häufigsten Schuldnerberatungen konsultiert.

Über einen Mobilfunkvertrag finanzierte Smartphones produzieren sogar dann Kosten, wenn sie bezahlt sind: Diese Kostenfalle entsteht nach Ablauf von zwei Jahren, falls ein so genannter Bundle-Vertrag mit finanziertem Smartphone unverändert weiterläuft. Denn die monatliche Grundgebühr wird nach 24 Monaten nicht reduziert, obwohl das Gerät dann abbezahlt ist.

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