15.05.2000 - Händler muss Kosten für Rücksendungen nicht uneingeschränkt tragen
Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz über Fernabsatzverträge angerufen. Widerrufen Kunden beim Buchhändler ihre Bestellung oder machen sie vom uneingeschränkten Rückgaberecht Gebrauch, so sollen die Kosten für die Rücksendung künftig nicht von Gesetzes wegen, sondern nur bei vorheriger vertraglicher Vereinbarung vom Buchhändler getragen werden müssen. Laut Bundesrat liegt die Rücksendequote im Buchhandel heute bereits zwischen fünf und zehn Prozent - was hohe Kosten für die Buchhändler bedeutet.Weitere Belastungen mit Rücksendekosten seien besonders für den mittelständischen Buchhandel nicht zu verkraften. Das Fernabsatzgesetz soll "eine EU-Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz in deutsches Recht" umwandeln. Danach kann ein Verbraucher grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen eine Bestellung widerrufen.
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