15.05.2000 - Auch die Gebührenordnung für rechtliche Streitfälle ist von der Umstellung Deutsche Mark/Euro natürlich nicht ausgenommen.
Das Bundesjustizministerium hat hierzu einen Entwurf "zur Umstellung des Kostenrechts auf Euro" ins Netz gestellt. Wer das 63 Seiten umfassende Papier liest, erfährt, was in diesem Zusammenhang zu erwarten ist: Mit der Währungsumstellung erhöhen sich gleichzeitig die Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Gebühren für den Gerichtsvollzieher, Notargebühren und alles, was damit zusammenhängt.
Interessant ist: die Gebührenerhöhung erfolgt gleich zweimal - zum einen durch die grundsätzliche Erhöhung und zum anderen durch eine fast abenteuerliche Umrechnung von Mark auf Euro. So werden zwar zum Beispiel aus 50 Mark 25 Euro, aber aus 25 Mark werden 13 Euro und aus 80 Mark ganze 41 Euro. Im Rahmen der chronischen Geldnot der öffentlichen Hand hat man gleichzeitig dann auch nochmal an sich gedacht: Die Kostennoten von Notaren, die für den Staat oder kirchliche Gemeinschaften tätig werden, werden geringer ausfallen.
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