Fernabsatzgesetz verabschiedet: Nur ein alter Hut?

18.04.2000 - Der Bundestag hat das Fernabsatzgesetz verabschiedet, welches den gesamten Versandhandel reguliert - sowohl offline als auch online im Internet. Damit hat Deutschland die im Mai 1997 erlassene Richtlinie der Europäischen Union, die so genannte Fernabsatzrichtlinie, nun endlich in nationales Recht umgesetzt - wenn auch spät.

Dass sie irgendwann umgesetzt werden würde, war allerdings abzusehen. Die deutschen Verbraucherverbände sind begeistert, die Branchenexperten sehen es mit Gelassenheit. Laut Dorothee Hoffmann, Pressesprecherin des Bundesverbandes des deutschen Versandhandels, BVH, in Frankfurt, ist die Branche nicht überrascht. Im Gegenteil: Die gesetzlichen Bestimmungen, die dem Kunden unter anderem ein Widerrufsrecht des Kaufvertrags bis zu 14 Tage nach Zustellung einräumen und die Kosten für die Rücksendung der unerwünschten Ware auf den Verkäufer abwälzen, seien im deutschen Versandhandel längst Usus, so Hoffmann. "Das ist bei unseren Mitgliedern nichts Neues".

Der BVH ist angesichts der Ausführungen des Gesetzestextes nicht beunruhigt: "Es ist nichts Aberwitziges oder Absurdes drin. Es ist vernünftig." Das bestätigt auch der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco in Köln. Geschäftsführer Harald A. Summa sagt außerdem: "Der Onlinehandel wird nun mit dem traditionellen Versandhandel gleichgestellt." Bisher sei dies dem Konsumenten nur schwer zu vermitteln gewesen. Der E-Commerce gewinnt dadurch gegenüber dem Verbraucher an Seriosität, so Summa: "Es hilft auch den Online-Händlern, die das Ganze bisher nur hobbymäßig betrieben hatten." Denn gerade diese "Freaks"-Shops müssen sich nun an die neuen Richtlinien halten. Wer nämlich auf seiner Website künftig nicht explizit auf die neuen Verbraucherrechte hinweist, riskiert, dass ihm der User noch vier Monate nach Zustellung das Produkt wegen "Nichtgefallens" zurückschickt - auf Kosten des Online-Händlers. mac

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