Ab 1. Mai: Beschleunigung fälliger Zahlungen

18.04.2000 - Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen tritt am 1. Mai 2000 in Kraft. Um welches Wundermittel handelt es sich dabei eigentlich?

Von Thomas Schaefer

Mit Schuldnern, die nicht pünktlich zahlten, hatte man bislang seine liebe Not - Gesetz und Gerichte machten dem Gläubiger das Leben schwer. Bislang war es so: Zunächst musste die Geldforderung fällig sein. Fällig ist eine Geldforderung, sobald der Gläubiger die Zahlung verlangen darf, weil etwa das Zahlungsziel abgelaufen ist und weitere Stundung nicht gewährt worden ist. War aber kein Zahlungsziel vereinbart und auch keine Stundung gewährt worden, war die Forderung sofort fällig. Damit befand sich der Schuldner aber eben noch nicht in Verzug. Denn dazu musste der Gläubiger den Schuldner erst einmal mahnen; mit der Mahnung trat überhaupt erst Verzug ein. Erst von diesem Zeitpunkt an konnte der Gläubiger den Schuldner mit finanziellen Nachteilen belasten, die ihm als Folge des Verzugs entstanden - seien es nun Anwalts-, Mahn-, Gerichts- oder Zinskosten.

Sofern der Gläubiger nicht sehr viel höhere Zinsaufwendungen nachweisen konnte, erhielt er von Gesetzes wegen nur vier Prozent Verzugszinsen. So mancher Gläubiger fühlte sich als das Bankinstitut seiner Schuldner missbraucht - und weil der Kredit so billig war, lohnte es sich für den Schuldner mitunter, diesen so lang wie möglich auszunutzen: Nach 90 Tagen kam (vielleicht) irgendwann ein Mahnbescheid und wehrte man sich mit dem Widerspruch, folgte (vielleicht) irgendwann die prozessuale Auseinandersetzung. Künftig soll es nun anders aussehen: An der Fälligkeit hat sich nichts geändert, diese tritt ein wie oben beschrieben.

Aber der Verzug kommt nun bei Geldschulden, ohne dass es einer Mahnung bedarf; Verzug tritt automatisch 30 Tage nach der Fälligkeit und dem Zugang einer Rechnung ein. Üblicherweise stellt eine Rechnung die Forderung. Gewährt man kein Zahlungsziel, so kann man einen Monat später vom Verzug des Schuldners ausgehen. Und schon trägt der Schuldner ebenso automatisch die finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger jetzt entstehen. Ohne weiteren Nachweis kann der Gläubiger nun höhere Verzugszinsen verlangen, weil er 7,68 Prozent Zinsen auf die Geldschuld fordern darf. Für den Schuldner wird zögerliches Zahlen damit teurer. Es wird sich nicht mehr unbedingt lohnen, die Zahlung hinauszuzögern. Überlegen Sie mal: Brauchen Sie jetzt in Ihrem Betrieb wirklich noch ein eigenes Mahnwesen?

Thomas Schaefer ist Sozius der Hamburger Kanzlei Reuther & Schaefer, Tel. 0 40/38 60 85-0

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