29.03.2021 - Dürfen Unternehmen noch Mailchimp nutzen? Das ist höchst fraglich, nachdem das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) einem Unternehmen aus München genau das untersagt hat (LDA-1085.1-12159/20-IDV). Was das bedeutet, erklärt bei iBusiness der auf Interaktiv-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr .
von Sebastian Halm
Hintergrund der Entscheidung ist der Umstand, dass spätestens seit der EuGH-Entscheidung "Schrems II" ein Datentransfer in die USA nur noch bei Vorliegen besonderer Umstände möglich ist.
Die Firma hatte für ihre Zwecke den EMail-Anbieter eingesetzt, ohne jedoch in eine tiefergehende Prüfung der betroffenen Interessen einzusteigen, erklärt Bahr. Damit werde also nicht der grundsätzliche, sondern der ungeprüfte Einsatz beanstandet. Denn nach einem entsprechenden EuGH-Urteil halten Datenschutzbehörden in manchen Ausnahmefällen einen Datentransfer in die USA für möglich. Und somit - theoretisch - auch die Nutzung von Mailchimp
.
Mit Betonung auf theoretisch, sagt Bahr gegenüber iBusiness: "Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn die betroffenen Interessen umfangreich miteinander abgewogen werden und am Ende zudem ein ausreichendes Datenschutzniveau für den Betroffenen ermöglicht wird."
Bedeutet: Man sollte laut Bahr Mailchim tatsächlich nur noch dann verwenden, wenn man...
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