14.05.2024 - Wegen manipulativen Designs ("Dark Patterns") hatte die Verbraucherzentale den chinesischen Billighändler abgemahnt. Nun hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
von Joachim Graf
In seiner Unterlassungserklärung verpflichtet sich Temu
, alle vom VZBV monierten Verstöße zu unterlassen. Hierzu zählt unter anderem die Verwendung manipulativer Designs ("Dark Patterns") während des Bestellens auf der Plattform, wie zum Beispiel der Hinweis "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb". Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es nun bei Temu nicht mehr geben.
Durch die umfangreiche Unterlassungserklärung sei "das Verfahren des vzbv außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen", wie die Verbraucherzentrale Bundesverband
(VZBV ) mitteilt. Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich Temu, die mit der Abmahnung monierten Handlungen künftig zu unterlassen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.
VZBV-Vorständin Ramona Pop
sieht ihren Sieg nur als ersten Schritt: "Unabhängig davon muss die Europäische Kommission mit ihren geplanten Leitlinien Klarheit schaffen, wie manipulative und süchtig machende Designs auf Online-Plattformen konkret verhindert werden können."
Ein Sprecher von Temu sagte gegenüber der Zeit, man lege großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland und suche "die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätze ihr Feedback". Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeige das Engagement für den deutschen Markt.
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