21.05.2024 - Wegen manipulativen Designs ("Dark Patterns) hatte die Verbraucherzentrale nach Temu auch Shein abgemahnt. Jetzt unterschreibt auch der chinesische Onlinehändler eine Unterlassungserklärung. Das ist der zweite Sieg der Verbraucherschützer. Zuvor war schon Temu eingeknickt.
von Joachim Graf
Shein hat eine Unterlassungserklärung zu allen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) monierten Punkten abgegeben. Manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands
(vzbv) verstößt die Online-Plattform des (Ultra) Fast-Fashion-Anbieters Shein mehrfach gegen den europäischen Digital Services Act (DSA). Unzulässig aus vzbv-Sicht ist bei Shein folgendes: Ein Pop-Up-Fenster mit dem Confirmshaming-Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?", wenn du die Seite schließen willst.
Außerdem hatten die Verbraucherschützer den in Dublin ansässigen Anbieter abgemahnt wegen willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlender Informationen bei Sternchen-Bewertungen, Greenwashing und einem unvollständigem Impressum
.
Laut vzbv habe man Sheins Unterlassungserklärung angenommen
, das Verfahren wurde damit erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen. Die Anpassungen muss Shein bis zum 1. Juni umsetzen. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe fordern.
Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling
Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de