14.01.2021 - Das Beschwerdeaufkommen zu unerlaubten Werbeanrufen hat im Jahr 2020 einen neuen Höchstwert erreicht. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) begrüßt die Verhängung von Bußgeldern - fordert von der Bundesnetzagentur jedoch mehr Details zu den Beschwerden.
von Frauke Schobelt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA)
hat am Mittwoch Zahlen zum Beschwerdeaufkommen im Zusammenhang mit unerlaubten Werbeanrufen veröffentlicht. Mit 63.273 Beschwerdefällen sei im vergangenen Jahr ein neuer Höchstwert erreicht worden. Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist gesetzlich verboten. Auch dürfen von den Anrufern Telefonnummern nicht unterdrückt werden.
Besonders häufig gab es Beschwerden über Werbeanrufe zu Versicherungs-, Finanz- und Energieversorgungsprodukten sowie aggressiv beworbenen Zeitschriftenabonnements. Rückläufig sind dagegen die Beschwerden zu Telekommunikationsdienstleistungen. Schwere Verstöße stellte die Bundesnetzagentur bei der Gesprächsführung fest: So kam es vermehrt dazu, dass VerbraucherInnen am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben wurden. Zudem verschleierten die Anrufer systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere Anrufer schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und überzogen diese mit dutzenden Anrufen.
Die Bundesnetzagentur hat gegen unlauter agierende Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und in insgesamt 17 Fällen Bußgelder
verhängt - zuletzt am 4. Januar 2021 eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro gegen ein Call-Center, das Pay-TV-Abonnements verkaufen wollte. Insgesamt verhängte die Bundesnetzagentur im Jahr 2020 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,351 Mio. Euro (2018: 1,105 Mio. Euro, 2019: 1,309 Mio. Euro).
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