27.03.2020 - Die Wettbewerbshüter mahnen mehrere Unternehmen ab, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und dabei gegen geltendes Recht verstoßen.
von Frauke Schobelt
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht 2019
vorgelegt und geht auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise ein. So verfolge die Behörde Rechtsverstöße im Wettbewerb seit Mitte März "mit besonderem Augenmaß", um die Lage der um ihre Existenz kämpfenden mittelständischen Betriebe nicht noch weiter zu erschweren. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) hatte erst kürzlich beklagt, dass Anwälte und Abmahnvereine dem Handel auch in der Krise mit Abmahnungen zusetzten
, oft wegen "geringfügiger oder vom Händler derzeit nicht beeinflussbaren Details".
Doch auch die Wettbewerbszentrale wird bei schwerwiegenden Rechtsverstößen weiterhin förmliche Abmahnungen erteilen. Die Behörde hat dabei insbesondere Unternehmen im Visier, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung nutzen wollen, um mit unlauteren Mitteln ihren Absatz zu steigern. "Auch und gerade in der Krise ist ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit erforderlich, damit der Markt funktionsfähig bleibt", sagt Dr. Reiner Münker
, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbshüter weisen auf geltenden Verbote für irreführende Erfolgsversprechen und Werbung mit der Angst der Konsumenten hin. Gerade im Bereich Gesundheit und Lebensmittel gelten zum Schutze der Verbraucher strikte Werberegelungen. Doch daran halten sich nicht alle.
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