30.03.2023 - Deutschland verfehlt beim E-Government krachend seine selbstgesteckten Ziele und steht auch im EU-Vergleich schlecht da.
von Susan Rönisch
Aktuell sind bundesweit 122 Verwaltungsleistungen digital verfügbar. Das ist nur ein Bruchteil der ursprünglich angestrebten 575 Leistungen und nur 17 mehr als beim Jahreswechsel. Bei den in einem Bundesland flächendeckend verfügbaren Leistungen konnte in den vergangenen drei Monaten Hamburg mit 37 zusätzlichen Angeboten den stärksten Anstieg verzeichnen. In der Hansestadt sind jetzt 196 Angebote mit Onlinezugang verfügbar. Insgesamt führend bei den flächendeckenden Umsetzungen sind weiterhin Bayern und Hessen mit 206 bzw. 197 Leistungen. Die beiden Länder haben ihre flächendeckenden Leistungsangebote um 28 bzw. 14 erhöht, so das aktuelle Update des Behörden-Digimeters, das vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
alle drei Monate erstellt wird.
Offiziell ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Ende 2022 ausgelaufen; das Ziel einer Digitalisierung der Verwaltung wurden nicht annährend erreicht. Die Bundesregierung hat bislang darauf verzichtet, ein neues Zieldatum für die Online-Verfügbarkeit der 575 im OZG aufgeführten staatlichen Angebote für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen festzulegen. Die Bundesregierung hält bei der OZG-Realisierung eine neue Frist für verzichtbar. Derweil droht bereits die nächste Verspätung. Die Single Digital Gateway (SDG)-Verordnung
der EU sieht vor, dass bis Ende dieses Jahres 75 Behördenprozesse digital verfügbar sein müssen. Deutschland gehört auch hier bei der Umsetzung zu den europäischen Nachzüglern.
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