20.03.2000 - EU und USA: Annäherung im Datenschutz beim E-Commerce
Unterhändler der Europäischen Union und der US-Regierung haben eine vorläufige Vereinbarung unterzeichnet, die das leidige Problem des Datenschutzes im E-Commerce erheblich entschärfen könnte. Der Vertrag über den "sicheren Hafen" ("Safe harbor") sieht vor, dass US-Unternehmen im Umgang mit Konsumenten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union freiwillig die vergleichsweise strengen EU-Datenschutzbestimmungen anwenden. Konkret könnten so europäische Nutzer eines US-Online-Shops Auskunft über den Verbleib ihrer persönlichen Daten einfordern oder den Weiterverkauf der Daten verbieten. Sollte in diesen Punkten Missbrauch betrieben worden sein, könnte der Shop-Betreiber vom Konsumenten juristisch belangt werden.
Allerdings: Das Abkommen ist kein abschließendes Vertragswerk. Nicht umsonst betitelt die EU das Abkommen als "vorläufig". Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament müssen noch zustimmen beziehungsweise um Kenntnisnahme gebeten werden. Und EU-Chefunterhändler John Mogg wurde nach seiner Erfolgsmeldung von der EU-Arbeitsgruppe für den Datenschutz ausgebremst. Das sogenannte "Artikel 29-Komitee" meldete einen Prüfungsvorbehalt des Abkommens an. Helga Schumacher, Pressesprecherin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz in Bonn, betont aber, dass dies letztendlich nur einer Klärung des umfangreichen Vertragswerks diene. "Die Weichen sind ganz klar gestellt." Die einzelnen Bestimmungen seien eigentlich akzeptabel, "im Moment scheint es so, als ob das ein Weg ist, den man gehen kann."
So bleibt noch die Frage, wie die Unternehmen auf der anderen Seite des Atlantik reagieren. Die US-Regierung überlässt es der Wirtschaft, ob sie die Bestimmungen des Papiers annimmt. Wenn die EU-Vorgaben akzeptiert werden, bindet sich das betreffende Unternehmen an die entsprechenden Verpflichtungen. Büros der US-Administration wie zum Beispiel die Federal Trade Commission würden dann die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. "Safe harbor" berücksichtigt zudem nur die Daten von EU-Bürgern, Konsumenten anderer Staaten oder der USA bleiben weiterhin außen vor. Schumacher sieht jedoch keinen Anlass, im Zugeständnis an die US-Wirtschaft einen möglichen Grund für das Scheitern der Vereinbarung zu sehen: "Es ist nicht zu unterschätzen, dass zahlreiche US-Unternehmen Global Player sind." Firmen wie IBM achteten auf ihr Image und der korrekte Umgang mit sensiblen Daten wäre, so Schumacher, ein wichtiges Seriositätsargument.
Insofern werde es sich ein Global Player nicht leisten können, laut Schumacher, die Daten an einem Punkt zu schützen und an einem anderen Ort nicht. Und wenn ein weltweit operierender Konzern auf die "Safe harbor"-Linie einschwenke, würden früher oder später die kleineren Unternehmen nachziehen. In den USA selbst wächst die Bereitschaft zum sensiblen Umgang mit persönlichen Daten. Wie empfindlich die Nutzer mittlerweile reagieren, zeigt sich am Beispiel des Online-Vermarkters DoubleClick. Dieser hatte versucht, anonyme Nutzeraktivitäten auf Webseiten mit konkreten Namen der Surfer zu verbinden und auf diese Weise eine Database für Internet-basiertes One-to-one-Marketing aufzubauen. Doch DoubleClick erntete einen Proteststurm in der nordamerikanischen Internet-Community und schließlich musste DoubleClick-CEO Kevin O'Connor öffentlich einen Rückzieher machen. Die Brücke über den Atlantik steht also. Jetzt fehlt nur noch, dass die EU-Administration sich rasch entscheidet. In der Vergangenheit war dies ja nicht immer der Fall. mac
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