Recht im Cyber-Business

20.03.2000 - Kein CRM ohne Vertriebspartner

Einige rechtliche Aspekte für den Umgang mit dem Cyber-Business: Nach einer Betrachtung von Oliver J. Süme, Rechtsanwalt in Hamburg. Süme hielt anlässlich der Hamburger Computertage zu diesem Thema einen vielbeachteten Vortrag. Gilt im Internet ein eigenes Recht? Grundsätzlich nicht - es gilt erst einmal der Grundsatz, dass das bestehende Recht auch im Internet gilt. Dies betrifft insbesondere die in Deutschland sehr eng gefassten Gesetze zu Verbraucher- und Datenschutz. Trotz dieser grundsätzlichen rechtlichen Abdeckung gab es einige "Lücken im Gesetz", die zu Unsicherheit bei Anbietern wie Verbrauchern führten. Um hier vorzubeugen, brachte der Gesetzgeber bereits im August 1997 einige neue Regelungen und Gesetze auf den Weg, veränderte andere aber auch so, dass sie auch auf den stetig wachsenden Internet-Markt anwendbar sind.

Die Multimediagesetze (IuKDG, MdStV) schaffen einen zusätzlichen Rechtsrahmen für Internet und E-Commerce. Hierbei seien insbesondere das Signaturgesetz (Regelung der Digitalen Signatur/Zulassung von Zertifizierungsstellen), das Teledienstgesetz (Haftung im Netz), das Teledienstdatenschutzgesetz und in Änderungen das bestehende Urheberrecht genannt. Grundsätzliche Änderungen in der Abwicklung: Zusätzlich eine Auftragsbestätigung - eine Bestellung via E-Mail ist, bis auf einen zusätzlichen Schritt, rechtlich genauso zu handhaben wie eine schriftliche Bestellung. Der Anbieter macht ein Angebot und der Kunde nimmt das Angebot per Click an. Zur rechtlichen Wirksamkeit der Bestellung muss der Anbieter die Bestell-Mail nochmals bestätigen (vgl. die bisherige Auftragsbestätigung).

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auch im Internet finden AGBs Anwendung, um die gesetzlichen Regelungen zum Beispiel zu Gewährleistung, Haftung oder Fristen zu modifizieren und den jeweiligen Bedürfnissen des Anbieters anzupassen. Hierbei ist im Internet Folgendes zu beachten: Inhaltlich müssen die AGBs im Internet genauso gestaltet sein wie "im normalen Geschäftsleben" auch. Es muss sichergestellt sein, dass der Kunde die AGBs vor Zustandekommen des Kaufvertrags zur Kenntnis nimmt. Es darf hierbei kein Kleingedrucktes geben. Die AGBs müssen klar verständlich und in deutscher Sprache verfasst sein. Gewähren die neuen Regelungen den bewährten Verbraucherschutz? Ja und Nein. Erst einmal Nein: Das vielzitierte und vor allem altbewährte Haustürwiderrufsgesetz findet keine Anwendung. Und Ja: Das Verbraucherkreditgesetz ist rechtswirksam.

Zusammenfassend bedeutet das, dass ein Geschäft nicht rückgängig gemacht werden kann, weil es durch "Überrumpelung" zustande gekommen ist, wohl aber, wenn sich daraus ein Ratenzahlungsvertrag ergibt, der eine monatliche Belastung von mehr als 400 Mark nach sich bringt. Die Selbstauskunft eines Anbieters lehnt sich an die Vorschriften für den Inhalt eines Firmenbriefbogens an - folgende Angaben sind als Mindestangaben erforderlich: Firma, Geschäftsführer, Anschrift, möglichst auch Telefon/Fax.

Der Datenschutz ist weitestgehend gesetzlich geregelt und lehnt sich an das bestehende Datenschutzgesetz an. Grundsätzlich heißt das, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Einwilligung des Nutzers bedürfen. Grundsätzlich verboten ist der Datentausch, also die Abfrage personenbezogener Daten als Voraussetzung für die weitere Nutzung des Angebotes. Bei der Online-Werbung verhält es sich wie bei der Werbung via Telefax (wer erinnert sich nicht an die gleichen Diskussionen und rechtlichen Fragestellungen in den Anfängen der einst revolutionären Faxtechnik?): E-Mail-Werbung ist nur zulässig, wenn die Einwilligung des Empfängers vorliegt bzw. ein konkreter (!) Anhaltspunkt dafür besteht, dass tatsächlich Interesse an der jeweiligen Information besteht.

Weniger verbraucherfreundlich ist allerdings die Regelung, dass die Haftung fremder Inhalte für Anbieter sehr begrenzt ist. Wie steht es um die Europäische Rechtsentwicklung? Es wird erwartet, dass sich das Recht für die Bereiche Multimedia, Internet und E-Commerce - aufgrund der umfangreichen Regelungen, die bereits auf den Weg gebracht wurden - harmonisiert. Aus deutscher Sicht ändert sich in vielen Bereichen nur wenig, da sich insbesondere die Regelungen zu E-Commerce, Datenschutz und Verbraucherschutz an einem hohen Schutzniveau orientieren, das hier bereits gegeben ist. cb

Rechtsanwalt Oliver J. Süme ist Spezialist für Online-Recht und Vorstand des Verbandes der Deutschen Internet-Wirtschaft, eco e.V.

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