Cookie-Banner

Einwilligungsbanner: Eine wirkungslose Verordnung

18.07.2023 - Eine "Einwilligungsverwaltungsverordnung" soll schon bald die Cookie-Banner-Flut eindämmen - doch der bisherige Entwurf weist grobe Mängel auf, klagt die Verbraucherzentrale Bundesverband.

von Dominik Grollmann

Die Flut der Einwilligungsbanner sind für viele Verbraucher längst ähnlich lästig geworden, wie die hartnäckigen Werbetracker, die einst bekämpft werden sollten. Um diese Situation zu verbessern, möchte die Bundesregung die Einwilligungsverwaltungsverordnung   auf den Weg bringen. Sie soll Dienste ermöglichen, mit denen Verbraucher ihre Werbepräferenzen und Zustimmungen an zentraler Stelle verwalten können.

Der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgearbeitete Entwurf weist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands   (vzbv) jedoch große Lücken auf und löst nicht die bestehenden Probleme im Online-Werbemarkt. Zudem bestehen bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen nur wenig Anreize für VerbraucherInnen und Unternehmen, solche Dienste zu verwenden.

Nur die Zustimmung ist verbindlich - nicht die Ablehnung


Zentraler Knackpunkt: Laut des Verordnungsentwurfs können Anbieter digitaler Dienste zwar Einwilligungen akzeptieren, die NutzerInnen über Einwilligungsdienste abgeben. Erteilen NutzerInnen die Einwilligung jedoch nicht, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Damit würde sich an der bisherigen Praxis faktisch kaum etwas ändern, fürchtet der Verband und fordert daher, dass Anbieter digitaler Dienste die Entscheidungen der NutzerInnen verpflichtend akzeptieren müssen.

Rechtssicherheit fraglich


Dem Verband zufolge sei es außerdem fraglich, ob Anbieter digitaler Dienste über Einwilligungsdienste überhaupt rechtswirksame Einwilligungen einholen können. Denn für VerbraucherInnen sei es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen ihre Einwilligung habe. Dafür sei der Online-Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn Einwilligungen künftig über neue Dienste erteilt werden sollen. Somit besteht auch für Anbieter digitaler Dienste kein Anreiz, Einwilligungsdienste einzubinden.

Aus Sicht des vzbv kann dieses Problem nur durch eine grundlegende Anpassung des Online-Werbesystems auf regulatorischer und technischer Ebene gelöst werden. Insofern wird die Einwilligungsverwaltungsverordnung keine positive Wirkung entfalten können. Vielmehr sollte Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene untersagt werden.

Ihr Guide im New Marketing Management - ab 6,23 im Monat!

Hat Ihnen diese Beitrag weiter geholfen? Dann holen Sie sich die ONEtoONE-Premium-Mitgliedschaft. Sie unterstützen damit die Arbeit der ONEtoONE-Redaktion. Sie erhalten Zugang zu allen Premium-Leistungen von ONEtoONE, zum Archiv und sechs mal im Jahr schicken wir Ihnen die aktuelle Ausgabe.

Mehr zum Thema:
Diskussion:

Vorträge zum Thema:

  • Bild: Franziska Kunz
    Franziska Kunz
    (dotSource)

    Die unendliche Geschichte guter Inhalte: Trends und ToDos für 2025

    Content ist King. Ohne Content kein Commerce. Fancy Marketing-Claims um die Kraft des Contents gibt es unzählige. Und auch nicht erst seit 2024. Dass Content dennoch Trend, sogar mehr als das ist, wird Franzi Kunz in diesem Vortrag anhand konkreter Beispiele verdeutlichen.

    Franzis Thesen und Trends:

    • Kunden haben heißt nicht, Kunden behalten - Retention Marketing
    • KI ist kein Allheilmittel - Effizienz vs. Human Touch
    • Digitale Barrierefreiheit betrifft nur Menschen mit Behinderungen. - Accessibility (BFSG)
    Erfahren Sie im Vortrag, wie Sie von erfolgreichen Content-Strategien namhafter B2C- und B2B-Unternehmen profitieren können.

    Vortrag im Rahmen der Zukunftskonferenz 25. Trends in ECommerce, Marketing und digitalem Business am 03.12.24, 10:00 Uhr

Anzeige
www.hightext.de

HighText Verlag

Mischenrieder Weg 18
82234 Weßling

Tel.: +49 (0) 89-57 83 87-0
Fax: +49 (0) 89-57 83 87-99
E-Mail: info@onetoone.de
Web: www.hightext.de

Kooperationspartner des

Folgen Sie uns:



Besuchen Sie auch:

www.press1.de

www.ibusiness.de

www.neuhandeln.de