27.06.2019 - Unternehmen erhalten ständig Bewerbungen - sei es auf ausgeschriebene Stellen oder initiativ. Doch seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten im Umgang mit Lebensläufen, Anschreiben und Zeugnissen neue Regeln.
von Christina Rose
Um einen datenschutzkonformen Umgang mit diesen Informationen sicherzustellen, empfiehlt Datenschutzdienstleister Hubit
, das Bewerberdatenmanagement detailliert zu überprüfen und die Mitarbeiter in den Personalabteilungen regelmäßig zu schulen. Artikel 13 der DSGVO
schreibt eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten vor - sobald die Unterlagen eingehen, müssen die Bewerber Informationen über die Datenerhebung erhalten. Hierzu zählen unter anderem Details darüber, welche Daten die Personalverantwortlichen verarbeiten, den Verarbeitungszweck und die Dauer des Aufbewahrungszeitraums.
Bei der Suche nach einem neuen Mitarbeiter erfolgt meist die Verarbeitung von Daten, wie Namen, Kontaktdaten, Zeugnissen, Anschreiben sowie Lebensläufen. Unternehmen kommen dieser Pflicht nach, indem sie beispielsweise eine automatisch generierte Eingangsbestätigung mit den entsprechenden Angaben versenden. Erfolgt die Bewerbung über ein Online-Portal, können potenzielle Arbeitgeber die Kandidaten unmittelbar über diese Plattform über die Datenerhebung informieren. Artikel 30 der DSGVO zufolge müssen Unternehmen zudem ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen.
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