10.01.2022 - Anfang Januar ist die größte Änderung des Kaufrechts seit 20 Jahren in Kraft getreten. Neben einem gänzlich neuen digitalen Kaufrecht wurden unter anderem die gesetzlichen Vorschriften zum Sachmangel, zur Nacherfüllung und zur Beweislastumkehr verändert.
von Frauke Schobelt
Grund für die Gesetzesänderungen im Kaufrecht ist die Umsetzung zweier EU-Richtlinien. Deren Ziel ist es, das Kaufrecht innerhalb der EU stärker anzugleichen und den Anforderungen von Verträgen in einer digitalen Welt gerecht zu werden. Was Onlinehändler nun tun sollten, erklärt Rechtsanwalt Alex Goldberg
, Partner der IT-Kanzlei GAP Rechtsanwälte
.
Ihm zufolge betreffen die Änderungen vor allem das Verbrauchsgüterkaufrecht, also Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Doch auch im Verhältnis zwischen Herstellern und Lieferanten haben Neuerungen wie die Update-Pflicht Auswirkungen für digitale Produkte. Die Verbraucherrechte werden zulasten der Unternehmer weiter gestärkt, was sich besonders beim Verkauf gebrauchter Waren oder von B-Ware, im Online-Handel und beim Verkauf digitaler Güter deutlich bemerkbar mache.
Unternehmer und Händler sollten sich daher mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre Rechtstexte (AGB, Widerruf, Verträge etc.) gründlich prüfen, rät Goldberg. Neuerungen wie die Verlängerung der Frist für die Beweislastumkehr von sechs Monaten auf ein Jahr oder die gesetzliche Vorgabe, dass Nacherfüllung bereits dann geleistet werden muss, wenn der Kunde auf einen Mangel aufmerksam macht, müssen zudem in den Betriebsabläufen berücksichtigt und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Goldberg: "Nur so können Schadenersatzansprüche, Abmahnungen oder andere böse Überraschungen vermieden werden."
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