27.11.2017 - Bares Geld verlieren Onlinehändler, wenn sie ihre Webseiten nicht barrierefrei gestalten. Wie Onlinehändler den Zugang zu ihren Shops für alle Nutzergruppen gewährleisten, hat André Meixner, Leiter User Centered Test bei T-Systems Multimedia Solutions, zusammengefasst.
von Joachim Graf
Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen tendieren schnell dazu, einen Onlineshop zu verlassen und auch nicht wiederzukehren, sollten sie sich aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht zurechtfinden. Laut der Studie Click Away Pound Survey 2016 haben britische Shopbetreiber dadurch einen Umsatzverlust in Höhe von fast zwölf Millionen Pfund, was zehn Prozent des Gesamtumsatzes des britischen Onlinehandels für 2016 entspricht. Dem Statistischem Bundesamt zufolge leben in Deutschland über 7,6 Millionen Schwerbehinderte - somit fast zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Nicht einberechnet sind hier ältere Menschen, deren Motorik und Sehleistung auch abnehmen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Barrierefreie Onlineshops sollten längst zum Selbstverständnis jedes Onlinehändlers gehören, um nicht aufgrund mangelnder Zugänglichkeit eine große Anzahl potentieller Kunden bereits im Vorfeld zu vergraulen. Sieben Tipps, um den eigenen Onlineshop möglichst barrierefrei zu gestalten:
1. BITV 2.0 Richtlinien zur Orientierung nutzenDie Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) beschreibt die Anforderungen an ein barrierefreies Webdesign. Diese sind für gewerbliche Onlinehändler zwar nicht bindend, enthalten aber als Orientierung alle wichtigen technischen Voraussetzungen, damit die Inhalte für alle Nutzergruppen gut und gleichermaßen zugänglich sind.
2. Bedienbarkeit über Tastatur herstellenEingeschränkte Nutzer haben Schwierigkeiten damit, einen Rechner per Maus zu steuern. Dies gilt sowohl für blinde und sehbeeinträchtigte als auch für motorisch eingeschränkte Benutzer. Programmierer von Onlineshops sollten daher darauf achten, dass alle standardmäßig per Maus anwählbaren und steuerbaren Funktionen ebenfalls komplett über die Tastatur anzusteuern sind.
3. Verständliche Textalternativen einfügenBlinde und sehbeeinträchtigte Menschen sind darauf angewiesen, dass alle sicht- und klickbaren Elemente - Bilder, Links, Buttons und auch Text auf einem Bildschirm - von Hilfsmitteln wie Screenreadern gelesen werden können. Während sie mit der Tastatur über den Bildschirm manövrieren, kann ein Screenreader ihnen die Funktionen der klick- und sichtbaren Elemente und die Inhalte der Texte vorlesen. Dieses Vorgehen nennt sich Zwei-Sinne-Prinzip. Ein Link muss also sprachlich wiedergeben, wohin er führt, und ein Bild sollte im Idealfall auch "erzählen" können, was zu sehen ist und ob sich klickbare Elemente in ihm verbergen, indem Alternativtexte ergänzt werden. Checkboxen, wie beispielsweise für die Bestellung eines Newsletters, müssen kommunizieren, ob sie aktiviert sind oder nicht und ob ein Kreuz eine Beauftragung oder ein Abbestellen bedeutet. Diese Zusatzinformationen müssen im Quellcode der Bedienelemente hinterlegt sein. Dadurch können sich auch eingeschränkte Nutzer leicht orientieren und im Onlineshop bewegen. Ähnliches gilt auch für hinterlegte Zusatzdokumente, wie etwa PDFs.
4. Untertitel für Videos und Sprachbeiträge einblendenWenn Onlineshops mit Videos oder Audiodateien arbeiten, benötigen gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer eine visuelle Hilfestellung. Untertitel in Videos, Gebärdensprachvideos oder für Audiodateien eine Volltext-Alternative schaffen Abhilfe und lassen beeinträchtigte Nutzer nicht mit einem mangelhaften Erlebnis zurück. Schließlich geht es bei der Barrierefreiheit auch darum, dass jeder Nutzer gleichermaßen ein schönes und befriedigendes Einkaufserlebnis hat und sich nicht nur durchkämpfen muss.
5. Klare, verständliche Sprache verwendenNicht nur Menschen mit einer Einschränkung wollen die Inhalte und Produkte im Onlineshop verstehen, um zu einer Kaufentscheidung zu gelangen und den Kauf dann auch abzuschließen. Je nach Bildungsgrad, Alter oder Behinderung haben Menschen verschiedene Anforderungen an Texte. Als Grundregel sollten Texte und Bezeichnungen immer in der einfachsten möglichen Sprache formuliert werden, um möglichst große Zielgruppen abzuholen.
6. Farbkontraste ausreichend hoch ansetzenZu sehbeeinträchtigten Menschen zählen auch Nutzer, die eine Farbfehlsichtigkeit, wie eine Rot-Grün-Schwäche, haben. Wenn der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nicht ausreichend hoch ist, haben diese Nutzer erhebliche Schwierigkeiten, Text zu lesen. Auch ältere Menschen haben oftmals bei einem zu geringen Kontrast bereits erste Probleme, eine Beschreibung noch leicht zu entziffern. Laut BITV 2.0 sollte das Farbkontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 : 1 betragen oder aber 3 : 1 für Großschrift und Grafiken mit Großschrift. Diese Vorgabe entfällt, wenn es sich um rein dekorative oder für den Nutzer unwichtige Texte handelt. Logos mit Schrift müssen sich ebenfalls nicht zwingend an diese Vorgabe halten.
[f]7. Alle Funktionen testen[f]
Hier schließt sich der Kreis wieder: nachdem die BITV 2.0 zu Beginn als Orientierung fungiert, um den eigenen Shop barrierefrei zu gestalten, ist sie am Ende der Umstellung auch wieder ein Kontrollfaktor für abschließende Tests. Es empfiehlt sich auf jeden Fall auch spätere Nutzer in die Tests miteinzubeziehen, um die umgestellten Funktionen auch wirklich auf eine Praxistauglichkeit hin abzuklopfen.
[reflinks]Click Away Pound Survey 2016
Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
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