12.12.1998 - Nach der seit 1.1.98 geltenden und im September modifizierten Postgesetzgebung ist die Verteilung inhaltsgleicher Infopost für private Anbieter ab einer Anzahl von 50 Sendungen und einem Gewicht von 51 Gramm erlaubt. Einzige Einschränkung: Bis zu einem Gewicht von 199 Gramm darf es sich nicht um "adressierte Kataloge" handeln.
Hierunter werden aber keine umfangreichen Versandhauskataloge verstanden, sondern "alle auf Papier gedruckten und mittels Datenträgern übermittelten Direktwerbemittel bis 199 Gramm, die Waren und/oder Dienstleistungen anpreisen".
So wurde die Liberalisierung für Infopost ab 100 Gramm wieder rückgängig gemacht. Für die private Verteilung "sonstiger Infopost" im liberalisierten Bereich von 51 bis 199 Gramm bleiben faktisch nur angebotsfreie Direktwerbemittel übrig, wie etwa Spendenaufrufe oder Parteien-Werbung, und dies nur unter Lizenzvorbehalt. Fraglich ist zudem, ob diese Werbemittel so aufwendig sind, daß sie die Gewichtsgrenze von 50 Gramm überschreiten. Die Beförderung von Infopost bis 50 Gramm ist aber wiederum der Deutschen Post vorbehalten.
Nach Ansicht des Nürnberger Direktmarketingberaters Gottlieb Lehr können Privatanbieter einer Konfrontation mit der Deutschen Post kaum ausweichen. Ein privater Anbieter sei gezwungen, nachzuweisen, daß er keinen Katalog verschickt. Auch wenn er kleinere als die gängigen Formate wählen würde, könnte er von der Deutschen Post verklagt werden, weil diese eine DM-Beilage oder Broschüre als Katalog im Sinne des Postgesetzes auslegen könne.
Auch ist laut Paragraph 55 des Postgesetzes eine "Einschränkung des Beförderungsverbots unzulässig", wenn diese "wirtschaftliche Nachteile der Deutschen Post AG zur Folge hätte, die die Erfüllung einer ihr nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes auferlegten Verpflichtung gefährden würde". Auf diesen Passus kann sich die Deutsche Post in einem etwaigen Verfahren immer berufen.
Allerdings widerspricht die Ausklammerung von Katalogen letztendlich dem Prinzip der Wettbewerbsförderung, die das Postgesetz ja anstrebt. Lehr gibt zu bedenken, daß dieser Mechanismus vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt war und der Klärung bedarf. Die unsichere Rechtslage und die Tatsache, daß es sich um Übergangsvorschriften handelt, sind wohl der Grund, warum noch kein privater Anbieter gewagt hat, Alternativen zu bieten. Es macht demnach derzeit wenig Sinn, bei einem Mailing auf 51 Gramm zu gehen.
Roger Andriessen, Country Manager Germany der Royal Mail, räumt zwar ein, daß die "Preisgestaltung für Mailings eine wichtige Rolle spielt", fügt aber hinzu: "Wenn ein Marketer immer mit einem Auge darauf achten muß, daß er nicht bestimmte Gewichtsgrenzen überschreitet, leiden darunter die kreativen Möglichkeiten." Wo das Postmonopol fällt, drängen private Dienstleister in den Markt. So war DPD der erste Anbieter, der im Bereich der Briefsendungen mit dem PARCELLetter gegen die Deutsche Post offensiv antrat. "Obwohl uns das Volumensegment der niedriggewichtigen Briefe zunächst noch verschlossen ist, haben wir den Schritt gewagt", so Peter Hoffmann, Sprecher der DPD-Geschäftsführung. Das täglich wachsende PARCELLetter-Aufkommen zeigt, daß sich der Einstieg ins Briefgeschäft gelohnt hat. Der DPD will sein Angebot, so bald es gesetzlich möglich ist, ausweiten.
Auch die Royal Mail bietet schon jetzt in den liberalisierten Bereichen, etwa bei internationalen Aussendungen, konkurrenzfähige Services an. So wird der Auslandsvertrieb der FAZ und der Süddeutschen über das britische Unternehmen abgewickelt.
Es ist zu erwarten, daß sich auch andere Unternehmen im Briefmarkt etablieren werden - spätestens nach dem 31. Dezember 2002, wenn das Infopost-Monopol der Bonner fällt. Dann werden sie ganz sicher Konkurrenz von Anbietern wie TNT bekommen, die an 365 Tagen rund um die Uhr einsatzbereit sind. Gerade bei der Infopost werden Faktoren wie Schnelligkeit, Service und Abrechnung nach Gesamtgewicht eine große Rolle spielen. Auch die komplizierte Vorsortierung nach Postleitzahlen wird bei anderen Anbietern womöglich entfallen. DHL (an der die Post beteiligt ist) verlangt schon jetzt für WorldMail-Sendungen nur die Vorsortierung nach Kontinenten.
Fazit: Das neue Infopost-Gesetz hält nicht, was es verspricht: neue Marktzugangsmöglichkeiten werden kaum geschaffen. Auch nach Einschätzung von Lehr ist der Markt noch nicht in Bewegung geraten, doch "es wird auf diesem Sektor noch Etliches passieren".
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