05.05.2004 - Rund 58 Millionen Euro Bußgelder sollen zwölf Papiergroßhändler nach dem Willen des Bundeskartellamts zahlen. Durch Absprachen sollen sie die Preise hoch gehalten haben. Doch die Beschuldigten wollen sich wehren.
Die Papiergroßhändler Schneidersöhne, Union Paper und Classen haben Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom Freitag, den 30. April eingelegt: Wie Schneidersöhne und Paper Union unabhängig voneinander mitteilten, halten die Beschuldigten die Vorwürfe für abwegig. Auch Classen-Geschäftsführer Hendrik Classen versicherte gegenüber der Neuen Ruhr/Rhein Zeitung (NRZ): "Wir haben keine wettbewerbsverzerrenden Absprachen in irgendeiner Hinsicht getroffen." Das Bundeskartellamt hatte am vierten Mai über zwölf Unternehmen und 46 Verantwortliche insgesamt 57,6 Millionen Euro Bußgeld verhängt. Der Vorwurf: Die Beteiligten sollen sich zwischen 1995 und 2000 durch wettbewerbswidrige Absprachen Preisvorteile verschafft haben.
Nach Ansicht des Kartellamts waren an den Absprachen die Unternehmen G. Schneider & Söhne (Schneidersöhne), Paper Union und Classen beteiligt sowie die Deutsche Papier Vertriebs GmbH und sechs Unternehmen der Igepa-Gruppe. Zwei weitere beteiligte mittelständische Unternehmen sollen inzwischen von einem der größeren übernommen worden sein. Den Angaben des Kartellamts zufolge wurden Preise für Bilderdruck-, Offset- und Selbstdurchschreibepapiere vereinbart. Die Anbieter sollen sich Vorteile in Höhe von einer Milliarde Euro verschafft haben.
Laut Schneidersöhne-Geschäftsführer Mathias Kranert haben alle betroffenen Unternehmen umgehend widersprochen. "Wir haben vor Gericht überhaupt das erste mal Gelegenheit, uns zu den Vorwürfen zu äußern", sagt Kranert. Seiner Ansicht nach werden die Tatsachen alle Vorwürfe widerlegen.
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