26.01.2012 - Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat sich erleichtert über einen von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf der Datenschutzreform gezeigt. Dieser sieht im klassischen Direktmarketing für den Verbraucher eine Widerspruchslösung statt einer Einwilligungslösung vor. Es drohen jedoch auch Einschränkungen, warnt der Verband. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und der Bitkom kritisierten mögliche Folgen für die Online-Branche.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding will die aus dem Jahr 1995 stammenden EU-Datenschutzvorschriften reformieren. Der von ihr vorgelegte Entwurf soll die Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre stärken, aber durch einen geringeren Verwaltungsaufwand auch die digitale Wirtschaft ankurbeln, so die Europäische Kommission. Reding will dies durch den Erlass einer Verordnung möglich machen. Diese hat sie an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat zur Erörterung übermittelt. Außerdem präsentierte Reding den Entwurf einer Richtlinie, die sich mit der Verarbeitung personenenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aufklärung von Straftaten und der Strafvollstreckung auseinandersetzt.
Mit der Verordnung will Reding einen allgemeinen Datenschutzrahmen festlegen, der in allen 27 EU-Mitgliedsländern verbindlich gelten soll. "Zukünftig soll es zum Datenschutz eine einheitliche Regulierung geben, also eben diese ,Verordnung` statt einer ,Richtlinie`", erklärt Dr. Claus-Dieter Ulmer, Konzerndatenschutzbeauftragter der Deutschen Telekom. "Eine Verordnung ist in Europa unmittelbar geltendes Recht. Ein Auslegungsspielraum, der durch Umsetzungsgesetze ausgenutzt werden kann, ist danach nicht mehr vorhanden."
Die Verordnung umfasst in der deutschen Version 139 Seiten. Erste Reaktionen von Branchenverbänden sind gemischter Natur. Viele loben das Ansinnen, die Datenschutzregelungen europaweit zu vereinheitlichen. Kritik wird am Verständnis der EU von der Verarbeitung personenbezogener Daten geäußert.
[f1]Laut dem DDV sind eine Reihe bereits geplanter Restriktionen in dem nun vorgelegten Entwurf doch noch deutlich entschärft worden. Insbesondere das ursprünglich vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung sei gestrichen worden, somit gelte weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht, äußerte sich der Verband. "Die Einführung der Einwilligungslösung hätte die gesamte werbungtreibende Wirtschaft ins Mark getroffen. Neukundengewinnung, wie sie bisher stattfand, wäre nahezu unmöglich gewesen", so DDV-Präsident Dieter Weng.
Auch die Verlegerverbände begrüßten, dass es nicht so weit gekommen ist. In einer gemeinsamen Pressemitteilung bewerteten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) den Verzicht auf weitgehende Beschränkungen der adressierten Leserwerbung für Zeitungen und Zeitschriften sowie des Frei- und Wechselversands von Fachzeitschriften positiv.
"Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, hat die betroffene Person das Recht, dagegen unentgeltlich Widerspruch einzulegen. Die betroffene Person muss ausdrücklich in einer verständlichen und von anderen Informationen klar abgegrenzten Form auf dieses Recht hingewiesen werden", heißt es in Kapitel II, Abschnitt 4, Artikel 19, der neuen Verordnung. Als Direktwerbung wird solche verstanden, bei der der Empfänger gezielt über ein eigenständiges Werbemittel, also etwa ein Mailing, angesprochen wird.
Professionelle Datenanbieter (wie etwa Adressanbieter oder Auskunfteien) können künftig aber nicht mehr für ihre Kunden Daten sammeln, so der DDV - im Vergleich zur alten Datenschutzrichtlinie fehle in dem neuen Entwurf das Recht, im Interesse Dritter Daten zu verwenden.
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