12.10.2015 - Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem Urteil vom 6. Oktober die Safe-Harbor-Entscheidung der EU Kommission für ungültig erklärt. Safe Harbor autorisierte den digitalen Versand personenbezogener Daten von Unternehmen in die USA.
Safe Harbor besagte, dass die Europäische Kommission den Datenschutz eines Drittlandes als angemessen bezeichnen kann, so dass Unternehmen in der EU gesammelte Nutzerdaten ins Ausland versenden können. Prominentes Beispiel sind die vielen Millionen Facebook-Nutzer in der EU, deren Daten über den europäischen Sitz des Unternehmens in Irland in die USA fließen. Die USA wurden als Safe Harbor eingestuft, weil sich Unternehmen dort zu gewissen Datenschutzprinzipien verpflichteten, die das US-Handelsministerium festgelegt hat.
Dem Österreicher Maximillian Schrems reichten diese Selbstverpflichtungen nicht aus, daher reichte er eine Klage ein. Er legte bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde ein, weil er im Hinblick auf die von Edward Snowden enthüllten Tätigkeiten der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten, insbesondere der National Security Agency (NSA), der Ansicht war, dass das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten keinen ausreichenden Schutz der in dieses Land übermittelten Daten vor Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden böten. Die irische Behörde wies die Beschwerde mit der Begründung zurück, die Kommission habe in ihrer Entscheidung vom 26. Juli 2000 festgestellt, dass die Vereinigten Staaten im Rahmen der Safe-Harbor-Regelung ein angemessenes Schutzniveau der übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisteten. (db)
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