27.08.2019 - Das Bundeskartellamt ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, Facebook daran zu hindern, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.
von Frauke Schobelt
Das Bundeskartellamt hatte im Februar entschieden
, dass der Facebook-Konzern seine Marktmacht missbrauche, wenn er Nutzerdaten auch über die Tochterfirmen Whatsapp
und Instagram
sowie über fremde Webseiten sammele und zu einem Profil zusammenfüge. Facebook dürfe das nicht ohne explizite Zustimmung der Kunden, verfügte das Kartellamt und forderte das soziale Netzwerk auf, die Geschäftsbedingungen entsprechend zu ändern. Falls dies nicht geschähe drohten Zwangsgelder. Facebook legte gegen die Anordnungen Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein - und bekam laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung
nun recht.
Die Anordnungen seien "möglicherweise rechtswidrig" und deshalb "einstweilen außer Vollzug", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf
am Montag mit. Facebook muss die Entscheidung des Bundeskartellamts deshalb zunächst nicht umsetzen. Der Streit wird nun zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH)
.
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