06.09.2019 - In acht Wochen droht der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreiches aus EU. Trotz - oder gerade wegen - der jüngsten Entwicklungen im britischen Unterhaus muss die Digitalwirtschaft nach wie vor bei einem "harten" Brexit am 31. Oktober vorbereitet sein. Was Unternehmen spätestens jetzt tun müssen.
von Dominik Grollmann
Mit einem harten Brexit entfiele ab dem 1. November die rechtliche Grundlage für Datentransfers zwischen EU und UK - ohne weitere Vorkehrungen zu treffen, wären diese dann nicht mehr möglich. In einer detaillierten Checkliste (hier als PDF erhältlich
) hat der BVDW einiges dazu zusammengetragen, was man nach heutigem Stand sagen kann.
Eine im März veröffentlichte BVDW-Studie
zeigt auf, dass ein ungeregelter Brexit die Digitalbranche besonders hart treffen wird. So wären Datentransfers in das Vereinigte Königreich rechtlich ungleich komplizierter als bisher. Während es für einige Länder außerhalb der EU einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für einen vereinfachten Datenaustausch gibt, würde dieser für Großbritannien durch einen ungeregelten EU-Austritt in weite Ferne rücken. Das hatte die EU-Kommission für den Fall eines ungeregelten Brexits ausdrücklich klargestellt - vor dem Hintergrund von DSGVO und der in der Diskussion befindlichen E-Privacy-Verordnung ein nicht zu vernachlässigender Sachverhalt. Seine Mitglieder klärt der Verband bereits seit vergangenem Jahr über ein entsprechendes Brexit-Infoportal
auf.
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