04.06.2021 - Neuregelung beim internationalen Warenversand: Ab Juli entfällt die 22 Euro Zoll-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland und für jede dieser Sendungen sind künftig Abgaben fällig. Es gibt aber einige Ausnahmen. Was KundInnen und HändlerInnen wissen müssen:
von Frauke Schobelt
Die Deutsche Post DHL Group
weist auf eine wichtige Änderung beim internationalen Warenversand ab dem 1. Juli 2021 hin: Die bisherige Zoll-Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland entfällt dann. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land wie USA, Großbritannien oder China bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Bei Online-Bestellungen ist dann mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
Die Neuregelung gehe auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte. Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro ist, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung.
Es gibt Ausnahmen:
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